Schutz wildlebender Tiere bei Arbeiten an Gehölzen und Gebäuden

Vogelnest

Einschränkungen für Fällungen oder den Rückschnitt von Gehölzen in der Vegetationsperiode

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht gefällt, gerodet oder massiv zurück geschnitten werden.

Dies gilt auch wenn eine Fällgenehmigung vorliegt.

Beim Vorliegen sehr schwerwiegender Gründe kann durch das Umwelt- und Naturschutzamt in Einzelfällen und ggf. unter Auflagen eine Ausnahme von diesem Verbot zugelassen werden.

Hierfür muss u.a. die Erfüllung folgender Mindestanforderungen sichergestellt sein:

  • Für Arbeiten an geschützten Bäumen, wie Beschneiden oder Fällung, muss eine Genehmigung nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) vorliegen.
  • Eine durch die Verschiebung der Arbeiten entstehende unzumutbare Belastung muss vom Antragsteller glaubhaft nachgewiesen werden.
  • Die Arbeiten müssen im zu prüfenden Einzelfall mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung einer Ausnahme. Sowohl eine aus dem Antrag resultierende Ablehnung, als auch eine erteilte Ausnahmegenehmigung sind kostenpflichtig.

Weitergehende Informationen zum Freilandartenschutz einschließlich Hinweisen zur Gebäudesanierung und der Feststellung von Vogel- bzw. Fledermaus-Lebensstätten sowie einer Erläuterung des rechtlichen Rahmens für Ausnahmen bei der Beseitigung von Bäumen oder anderen Gehölzen hat die zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht.

Gesetze / Vorschriften

weiterführende Informationen

Formulare / Broschüren / Merkblätter

  • Rundschreiben: Anforderungen des allgemeinen Artenschutzes bei der Beseitigung von Bäumen oder anderen Gehölzen während des Zeitraums 1. März bis 30. September

    PDF-Dokument - Stand: 01.08.2014
    Dokument: Senatsverwaltung Berlin

  • Merkblatt Artenschutz: Schutz wildlebender Tiere bei Arbeiten an Gehölzen und Gebäuden

    PDF-Dokument (143.9 kB) - Stand: 02.2020
    Dokument: Bezirksamt Reinickendorf

  • Merkblatt Baumschutz: Schutz, Sicherung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

    PDF-Dokument (428.0 kB) - Stand: 06.2020
    Dokument: Bezirksamt Reinickendorf

  • Antrag auf Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten nach § 67 BNatSchG

    PDF-Dokument (222.3 kB) - Stand: 11.05.2018
    Dokument: Bezirksamt Reinickendorf