Aufgaben und Ansprechpartner der Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf

Leitung der Straßenverkehrsbehörde

Herr Spiegel Tel.: (030) 90294-2939 strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

Frau Baumgarten Tel.: (030) 90294-2935 Zimmer 14
Frau Klinker Tel.: (030) 90294-2936 Zimmer 14

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

  • vom Nacht-, Sonntags- und Feiertagsparkverbot sowie Umsetzung der Ferienreise-VO
  • zur Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde
  • für das Aufstellen von Tischen und Stühlen
  • über das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen
  • für das Parken im Bereich des Zeichen 286 StVO
  • zum Parken im Bereich des Zeichen 283 StVO (meist Umzüge)
  • zum Befahren gesperrter Straßen
  • zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen
  • für das Aufstellen von Containern am Fahrbahnrand
  • für die Lagerung von Materialien auf Gehwegen
  • für das Befahren der durch Zeichen 269 StVO gesperrten Straßen
  • (Wasserschutzgebiet) für Mineralölfirmen
  • von sonstigen Verboten der StVO je nach Beantragung des Einzelfalles
  • Entgegennahme der Anmeldung von Arbeitsstellen auf Straßen und Gehwegen aufgrund von Sammel- und Einzelanordnungen
  • zum Herausstellen von Waren
  • für das Aufstellen von Stehtischen
  • zum Betreiben eines Trödelstandes (überwiegend Schulen in der FGZ Gorkistr.)

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO und Erlaubnisse nach § 29 StVO

Frau Glaser Tel.: (030) 90294-2957 Zimmer 16

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

für den Straßenhandel

  • durch Aufstellen eines Handelsstandes (mobil oder ortsfest)
  • durch Bauchladenhandel
  • durch Handel aus einem Verkaufswagen
  • mit Grabschmuck und Weihnachtsbäumen

Werbemaßnahmen der politischen Parteien sowie Propaganda bei Parlamentswahlen sowie Aufstellen von Info-Ständen und Stelltafeln

Erlaubnisse nach § 29 StVO

  • für Veranstaltungen im untergeordneten Straßennetz und mit lediglich kommunaler Bedeutung/Wirkung
  • für sämtliche Veranstaltungen im Gehwegbereich ohne Auswirkungen auf den Fahrzeugverkehr
  • Wochenmärkte
  • erlaubnisfreie Veranstaltungen (zum Beispiel ortsübliche Prozessionen, Laternenumzüge)

Anordnungen nach § 45 StVO und sonstige Maßnahmen nach § 45 StVO

Herr Behnke Tel.: (030) 90294-2937 Zimmer 17

Anordnungen nach § 45 StVO

Einzelanordnungen (Arbeitsstelle im Bezirk Reinickendorf)

  • für die Sicherung von Arbeiten auf Straßen (untergeordnetes Straßennetz)
  • für die Sicherung von Arbeiten auf Gehwegen
  • für die Aufstellung von Zeichen 283/286 StVO (z.B. für Umzüge)

Sammelanordnungen (Gültigkeit 1 Jahr, Betriebssitz im Bezirk Reinickendorf)

  • für Arbeiten auf Straßen
  • für Arbeiten auf Gehwegen
  • für die Aufstellung von Schrägaufzügen/Hebebühnen
  • für die Aufstellung von Zeichen 283/286 StVO

Sonstige Maßnahmen nach § 45 StVO

  • Anordnung von Grenzmarkierungen oder Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen, von Parkflächen, einschließlich Gehwegparken im untergeordneten Straßennetz
  • von Gefahrzeichen und Verkehrsbeschränkungen im untergeordneten Straßennetz
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz
  • Gewässerschutzmaßnahmen
  • Ausweisung von Fußgängerzonen
  • Maßnahmen und Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes
  • Ausweisung von Taxenständen
  • Einrichtung von Behindertenparkplätzen
  • Ausweisung von Einbahnstraßen, einschließlich gegenläufigem Radverkehr im untergeordneten Straßennetz
  • Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bahnübergängen
  • sonstige Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz (z. B. Überholverbote, Höhen- und Gewichtsbeschränkungen, Gefahrzeichen, Regelungen des ruhenden Verkehrs)

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO und Anordnungen nach § 45 StVO

Herr Losik Tel.: (030) 90294-2930 Zimmer 15
Frau Adam Tel.: (030) 90294-2904 Zimmer 16

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

  • zum Parken in der Parkscheibenzone in Tegel, Hermsdorf und Frohnau

Anordnungen nach § 45 StVO

Einzelanordnungen (Arbeitsstelle im Bezirk Reinickendorf)

  • für die Sicherung von Arbeiten auf Straßen (untergeordnetes Straßennetz)
  • für die Sicherung von Arbeiten auf Gehwegen
  • für die Aufstellung von Zeichen 283/286 StVO (z.B. für Umzüge)

Sammelanordnungen (Gültigkeit 1 Jahr, Betriebssitz im Bezirk Reinickendorf)

  • für Arbeiten auf Straßen
  • für Arbeiten auf Gehwegen
  • für die Aufstellung von Schrägaufzügen/Hebebühnen
  • für die Aufstellung von Zeichen 283/286 StVO

Sonstige Maßnahmen nach § 45 StVO

  • Anordnung von Grenzmarkierungen oder Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen, von Parkflächen, einschließlich Gehwegparken im untergeordneten Straßennetz
  • von Gefahrzeichen und Verkehrsbeschränkungen im untergeordneten Straßennetz
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz
  • Gewässerschutzmaßnahmen
  • Ausweisung von Fußgängerzonen
  • Maßnahmen und Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes
  • Ausweisung von Taxenständen
  • Einrichtung von Behindertenparkplätzen
  • Ausweisung von Einbahnstraßen, einschließlich gegenläufigem Radverkehr im untergeordneten Straßennetz
  • Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bahnübergängen
  • sonstige Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz (z. B. Überholverbote, Höhen- und Gewichtsbeschränkungen, Gefahrzeichen, Regelungen des ruhenden Verkehrs)