Gebührenbescheide werden grundsätzlich an den Nutzungsberechtigten bzw. den Zahlungspflichtigen gesandt. Ausnahmen bestehen nur in den Fällen, in denen ein Vorsorgevertrag mit dem Bestatter geschlossen wurde. Hier bitten wir um Übersendung des Vorsorgevertrages in Kopie.
Grabmäler, Fundamente und Einfassungen dürfen ausschließlich nach Genehmigung der Friedhofsverwaltung von Fachleuten errichtet oder verändert werden.