Abgelaufene Grabstellen
Nach Beendigung der Frostperiode werden auf den Friedhöfen in Reinickendorf abgelaufenen Grabstellen beräumt. Die genauen Angaben zu Abt., Grabnummer, Jahrgang entnehmen Sie bitte den Schaukästen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Überprüfung der Grabsteine im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Friedhofsordnung § 31 (2)) findet nach Beendigung der Frostperiode statt.