Untere Denkmalschutzbehörde

Der Denkmalschutz hat die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur – unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften – zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Er wirkt darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Denkmalschutz umfasst außer dem Erhalt von Kirchen, Schlössern und Palais zugleich die Bewahrung von Industriehallen, Wohn- und Geschäftshäusern, von Gärten und Parkanlagen sowie von Denkmalen, die im Boden verborgen sind.
Einzelne Stadtteile, Dörfer und Industrieanlagen stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Oftmals stellen sich diese Bauten und Anlagen schmucklos und schlicht dar und somit fehlt häufig das Verständnis für ihren Denkmalwert. Doch auch sie sind Dokumente, die es auf Grund ihrer städtebaulichen, historischen oder technischen Qualität zu erhalten gilt, denn auch das kleine, scheinbar belanglose Denkmal ist Zeugnis von Geschichte und Alltagskultur.
Der Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt dieser Bauten ein. Wichtig für den Erhalt ist allerdings immer die Akzeptanz der Denkmaleigentümer*innen.

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

  • Bearbeitung denkmalrechtlicher Anträge
  • Wahrnehmung denkmalschutzrechtlicher Ordnungsaufgaben
  • Für die Anerkennung bei Eigentümer*innen und in der Öffentlichkeit zu werben
  • Beratung zu Fragen des Denkmalschutzes

Schema zum Genehmigungsverlauf (Klick auf Bild zum Vergrößern)

Ablauf des Antrages auf denkmalrechtliche Genehmigung

Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf finden Sie zusammengefasst in diesem PDF-Dokument, welches vom Landesdenkmalamt (LDA) herausgegeben wurde. Die vorstehende Abbildung ist daraus entnommen.

Anträge müssen mindestens folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragstellenden
  • ggf. Vollmacht der Grundstückseigentümer*innen
  • Lageplan
  • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben
  • Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen in Abweichung zum zuletzt genehmigten Stand
  • Bestandspläne und/oder historische Pläne
  • Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
  • ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurationsbüros
Denkmalrechtliche Anträge digital einreichen

Digitaler Antrag

Seit dem Jahr 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen Behörden für die denkmalrechtliche Genehmigung, Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und für die Denkmalförderung über den Basisdienst “Digitaler Antrag” online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der Formulare. Weitere Antragmöglichkeiten werden folgen.

Mit dieser Möglichkeit steigt nicht nur der Komfort für Sie als Antragstellende, auch profitieren die Mitarbeitenden in den Verwaltungen von der neuen Anwendung. Denn die Informationen aus dem digitalen Antrag landen direkt in dem genutzten digitalen Fachverfahren der Denkmalbehörden. Alle nötigen Schritte – von der Antragstellung bis zur Bearbeitung des Antrags – finden elektronisch statt. Somit wird die Antragstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.

Hier gelangen Sie direkt zu den Online-Anträgen

  • Kurzinformationen des LDA zum Digitalen Antrag

    PDF-Dokument (367.2 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Aufgaben des Landesdenkmalamtes

Liste, Karte, Datenbank zu Berliner Denkmalen

Das Landesdenkmalamt Berlin verfügt über umfangreiches Wissen über die Berliner Bau-, Boden- und Gartendenkmale. Die Informationen werden in einer Datenbank aufbereitet. Daraus erarbeitet das Landesdenkmalamt die ständig aktualisierte Denkmalliste, die alle Denkmalpositionen nach Bezirken sortiert auflistet, sowie die Denkmalkarte, die auf einen Blick Lage und Gestalt aller Denkmale in Berlin kartographisch veranschaulicht. Diese drei Angebote ergänzen sich gegenseitig und sind untereinander vernetzt. Für den Bereich Bodendenkmalpflege gibt es zusätzlich eine archäologische Karte, die alle Fundstellen darstellt und erläutert.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben nicht um rechtsverbindliche Auskünfte handelt. Für rechtsverbindliche Auskünfte müssen ggf. die amtlichen Unterlagen eingesehen werden.

Auskünfte aus der Berliner Denkmalliste

Das Landesdenkmalamt Berlin erteilt rechtsverbindliche Auskünfte aus der Berliner Denkmalliste.

Landesdenkmalamt Berlin
Altes Rathaus
Klosterstr. 47
10179 Berlin
Tel. (030) 90259-3600
Fax. (030) 90259-3700
Landesdenkmalamt@LDA.berlin.de

Denkmalförderung und Steuerbescheinigungen

Weitere Informationen zu den Themen Denkmalförderung und Steuererleichterungen für Denkmaleigentümer*innen finden auf den Seiten des LDA.

  • Kurzinformationen des LDA zu Steuererleichterungen

    PDF-Dokument (909.0 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Solarleitfaden für Baudenkmale

Seit dem Jahr 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichen Umbauten an Dächern. Für Denkmale gelten bestimmte Ausnahmen, wenn die Denkmalverträglichkeit nicht gewährleistet werden kann. Im selben Jahr hat das Landesdenkmalamt einen Solarleitfaden veröffentlicht. Die Publikation mit dem Titel „DENKMALE & SOLARANLAGEN, Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen“ entstand in Zusammenarbeit mit den Unteren Denkmalschutzbehörden und im Austausch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Der Solarleitfaden zeigt mit zahlreichen Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken, wie sich Denkmalschutz und die Gewinnung von Solarenergie auf Baudenkmalen vereinbaren lassen. Er veranschaulicht die deutlich erweiterten Möglichkeiten zur Errichtung von Solaranlagen im Berliner Denkmalbestand und gibt Auskunft über ihre bauliche und gestalterische Integration. Neben technischen Grundlagen wird auch ein Überblick über die derzeit auf dem Markt befindlichen Systeme sowie die Voraussetzungen für die Anbringung gegeben. Der Leitfaden geht auch ausführlich auf die rechtlichen Voraussetzungen und denkmalfachlichen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Genehmigung von Solaranlagen an oder in der Nähe von Denkmalen ein. Außerdem bietet die Handreichung Hinweise zur Antragsvorbereitung, zu Beratungsmöglichkeiten und zur finanziellen Unterstützung von denkmalverträglichen PV-­Anlagen.

Der Solarleitfaden ist Leitlinie für die Genehmigungsbehörden und richtet sich auch an Bauwillige, Planende, Öffentlichkeit und Politik.

Der Solarleitfaden steht nachfolgend in einer Kurz- und Langfassung zum kostenfreien Download bereit und soll kontinuierlich z.B. mit vorbildhaften Projektbeispielen aktualisiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesdenkmalamt.

  • Denkmale und Solaranlagen (Langfassung)

    PDF-Dokument (7.5 MB) - Stand: Juli 2023
    Dokument: LDA

  • Denkmale und Solaranlagen (Kurzfassung)

    PDF-Dokument (3.6 MB) - Stand: April 2023
    Dokument: LDA