Der Denkmalschutz hat die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur – unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften – zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Er wirkt darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Denkmalschutz umfasst außer dem Erhalt von Kirchen, Schlössern und Palais zugleich die Bewahrung von Industriehallen, Wohn- und Geschäftshäusern, von Gärten und Parkanlagen sowie von Denkmalen, die im Boden verborgen sind.
Einzelne Stadtteile, Dörfer und Industrieanlagen stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Oftmals stellen sich diese Bauten und Anlagen schmucklos und schlicht dar und somit fehlt häufig das Verständnis für ihren Denkmalwert. Doch auch sie sind Dokumente, die es auf Grund ihrer städtebaulichen, historischen oder technischen Qualität zu erhalten gilt, denn auch das kleine, scheinbar belanglose Denkmal ist Zeugnis von Geschichte und Alltagskultur.
Der Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt dieser Bauten ein. Wichtig für den Erhalt ist allerdings immer die Akzeptanz der Denkmaleigentümer*innen.
Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Bearbeitung denkmalrechtlicher Anträge
- Wahrnehmung denkmalschutzrechtlicher Ordnungsaufgaben
- Für die Anerkennung bei Eigentümer*innen und in der Öffentlichkeit zu werben
- Beratung zu Fragen des Denkmalschutzes