Soziale Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz)

Titelbild soziale Erhaltungsgebiete

Der Milieuschutz und Gebiete der sozialen Erhaltungsverordnungen im Bezirk Reinickendorf

Soziale Erhaltungsverordnungen dienen der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (umgangssprachlich auch „Milieuschutz“ genannt) und sind ein städtebauliches Instrument zur Sicherung des vorhandenen Wohnungsbestands. Sie werden durch das Baugesetzbuch (§§ 172 ff BauGB) geregelt.

Im Bezirk Reinickendorf wurden zwei soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt. Das Gebiet Letteplatz und das Gebiet Scharnweberstraße / Klixstraße befinden sich im südöstlichen Teil des Bezirks im gleichnamigen Ortsteil Reinickendorf.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten sowie Antragsformulare und weiterführende Informationen im Downloadbereich.

Ziel des sozialen Erhaltungsrechts

Soziale Erhaltungsverordnungen haben das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten und einer Verdrängung entgegenzuwirken bzw. dieser vorzubeugen.
Eine mögliche Verdrängung soll insbesondere durch teure Modernisierungsmaßnahmen, Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindert werden.
Der Milieuschutz stellt damit ein städtebauliches Instrument dar. Der vorhandene Wohnungsbestand soll gesichert und die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung geschützt werden. Es ist jedoch kein Instrument des individuellen Mieterschutzes.

Der Milieuschutz gilt nur für zu Wohnzwecken bestimmte bauliche Anlagen. Gewerbeeinheiten unterliegen nicht dem Milieuschutz.

Bedeutung und Auswirkungen

Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung bedürfen Vorhaben der gesonderten Genehmigung durch das Bezirksamt. Dies betrifft insbesondere umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die Prüfung und Entscheidung über Maßnahmen erfolgt nach den vom Bezirksamt Reinickendorf für die jeweiligen Gebiete beschlossenen Genehmigungskriterien.

Sogenannte „Luxusmodernisierungen“, aber auch andere Vorhaben, die die Mieten stark in die Höhe treiben, können versagt werden. Hierzu zählen etwa Maßnahmen, die zu einem Verlust von Wohnraum führen würden, etwa durch Abriss, Wohnungszusammenlegung oder Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe bzw. Umwandlung in Ferienwohnungen.

Darüber hinaus besteht ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein bezirkliches Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Grundstückes.

Generell gilt: Sämtliche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Erhaltungsverordnungsgebiet bedürfen einer Genehmigung und sind somit antragspflichtig, auch dann, wenn die Maßnahmen nach der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei sind. Ob geplante Baumaßnahmen aus erhaltungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind, wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz beurteilt. Grundlage für die Prüfung bilden die Vorgaben des Milieuschutzrechts gemäß § 172 ff BauGB und die bezirklich festgesetzten erhaltungsrechtlichen Prüfkriterien.

Soziale Erhaltungsverordnung "Letteplatz"

Fassaden an der Residenzstraße

Am 30. Dezember 2018 ist die im Bezirk Reinickendorf erste soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Letteplatz“ in Kraft getreten. Das Gebiet umfasst große Teile des Ortsteils Reinickendorf. Es wird begrenzt durch die Straßen Stargardtstraße, Residenzstraße, Mittelbruchzeile, Provinzstraße, Ritterlandweg, Reginhardstraße, Markstraße, Walderseestraße, Brienzer Straße, Holländerstraße und Baseler Straße sowie die Parkanlage Am Schäfersee (siehe Kartenausschnitt).

Kartenausschnitt: Soziales Erhaltungsgebiet Letteplatz

Grundlage für die Gebietsabgrenzung bildet das 2017 im Auftrag des Bezirksamtes Reinickendorf von der Arbeitsgemeinschaft argus gmbh und S.T.E.R.N. GmbH erstellte Gutachten zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Untersuchungsgebiet Reinickendorf-Ost im Bezirk Reinickendorf von Berlin. Das Erhaltungsgebiet umfasst ca. 92 ha mit ca. 13.000 Einwohnern. Dabei entfallen etwa 87 ha mit ca. 12.400 Einwohnern auf die Kulisse des seit 2009 bestehenden Quartiersmanagementsgebietes Letteplatz.

Mieterberatung soziales Erhaltungsgebiet „Letteplatz“

Für Mieter*innen aus dem sozialen Erhaltungsgebiet „Letteplatz“ bietet die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH im Auftrag des Bezirksamts Reinickendorf eine kostenfreie Beratung an:

Ansprechpartnerin: Frau Meigel
Telefon: +49 (30) 443381-24
Sprechzeiten: Donnerstag, 15 – 18 Uhr
E-Mail

Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache im Büro des Quartiersmanagement Letteplatz in der Mickestraße 14 in 13409 Berlin stattfinden.

Soziale Erhaltungsverordnung "Scharnweberstraße/ Klixstraße"

Eckhaus an der General-Woyna-Straße

Im Oktober 2021 ist die zweite soziale Erhaltungsverordnung im Bezirk Reinickendorf für das Gebiet „Scharnweberstraße/Klixstraße“ in Kraft getreten. Das Erhaltungsgebiet befindet sich im Westen des Ortsteils Reinickendorf nahe des Stadtteilzentrums Kurt-Schumacher-Platz. Es umfasst im Wesentlichen den Kiez zwischen Auguste-Viktoria-Allee und Scharnweberstraße (siehe folgende Karte). In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich der im November 2020 geschlossene Flughafen Tegel. Das Erhaltungsgebiet liegt zum Großteil im Bereich des seit 2015 bestehenden Quartiersmanagementgebiets “Klixstraße/Auguste-Viktoria-Allee”.

Kartenausschnitt: Soziales Erhaltungsgebiet Scharnweberstraße-Klixstraße

Eine vom Büro LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH durchgeführte Untersuchung aus dem Jahr 2021 hat für das Gebiet ein hohes Aufwertungspotenzial, einen hohen Aufwertungsdruck und ein hohes Verdrängungspotenzial festgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung waren damit erfüllt.

Mieterberatung soziales Erhaltungsgebiet „Scharnweberstraße/Klixstraße“

Für Mieter*innen aus dem sozialen Erhaltungsgebiet „Scharnweberstraße/Klixstraße“ bietet die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH im Auftrag des Bezirksamts Reinickendorf eine kostenfreie Beratung an:

Ansprechpartnerin: Frau Meigel
Telefon: +49 (30) 443381-24
Sprechzeiten: Mittwoch, 15 – 18 Uhr
E-Mail

Termine können während der Sprechzeiten auch gern persönlich im Büro für Bürgerbeteiligung in der Scharnweberstraße 55a in 13405 Berlin stattfinden.

DOWNLOADS

Der Antrag kann in unterschriebener und digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Wir empfehlen den Entwurf des Antrags vor Abgabe mit der zuständigen Sachbearbeitung (s. Kontaktmöglichkeit am Seitenende) bei einem Beratungsgespräch vorab zu besprechen. Sie ersparen sich dadurch Zeit und räumen zudem das Risiko einer Versagung des Antrags weitestgehend aus.

FORMULARE - Gebäude

  • Antragsformular Gebäude

    PDF-Dokument (153.7 kB)

  • Anlage 1 zum Antragsformular Gebäude

    PDF-Dokument (133.7 kB)

  • Anlage 2 zum Antragsformular Gebäude

    XLSX-Dokument (40.7 kB)

FORMULARE - Wohnung

  • Antragsformular Wohnung

    PDF-Dokument (158.8 kB)

  • Anlage zum Antragsformular Wohnung

    PDF-Dokument (183.4 kB)

INFORMATIONEN

  • Anwohnerflyer Milieuschutzgebiet Letteplatz

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Anwohnerflyer Milieuschutzgebiet Scharnweberstr/Klixstr

    PDF-Dokument (3.7 MB)

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

  • Erhaltungsverordnung vom 08.12.2018 "Letteplatz"

    PDF-Dokument (482.9 kB)

  • Genehmigungskriterien für das Erhaltungsgebiet Letteplatz

    PDF-Dokument (318.9 kB)

  • Erhaltungsverordnung vom 05.10.2021 „Scharnweberstraße/Klixstraße“

    PDF-Dokument (667.5 kB)

  • Genehmigungskriterien für das Erhaltungsgebiet Scharnweberstraße/Klixstraße

    PDF-Dokument (316.6 kB)