Das Handeln der Bauaufsicht begründet sich in den öffentlich rechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.
Die den allgemeinen Hochbau betreffenden Aufgaben, wie:
- Bauberatung vor Antragstellung
- Erteilung von Vorbescheiden
- Erteilung von Genehmigungen von Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen sowie deren Ausführungsüberwachung
- Durchführung von Baufreistellungsverfahren
- Erteilung von Abweichungen, Ausnahme- und Befreiungsentscheidungen von baurechtlichen Vorschriften
- Auskünfte aus dem Bauaktenarchiv
- Durchführung von Besichtigungen zur Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen sowie Anordnung erforderlicher Zwangsmaßnahmen
- Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung
- Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren
werden im BWA Reinickendorf von in Ortsteilen aufgeteilten Teams wahrgenommen.