Im Bauaktenarchiv des Bezirksamtes Reinickendorf werden die aus den abgeschlossenen Baugenehmigungsverfahren stammenden Unterlagen für Bauvorhaben wie Neubauten, Anbauten und baulichen Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden aufbewahrt.
In diese Akten kann bei begründetem Interesse Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt und gewährt werden.
Für die Akteneinsicht benötigen Sie folgende Unterlagen:
• einen ausgefüllten Antrag (siehe unten)
• einen Personalausweis bzw. Pass
• gegebenenfalls Eigentümernachweis über Grundbuchauszug bzw. Kaufvertrag (wird empfohlen)
• gegebenenfalls Vollmacht zur Akteneinsicht bei abweichenden Eigentumsverhältnissen (wird empfohlen)
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte nutzen Sie hierfür die oben rechts angeführten Kontaktmöglichkeiten. Die telefonische Erreichbarkeit kann teilweise eingeschränkt sein, aber Sie können eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Pünktliches Erscheinen ist zur Gewährleistung des vereinbarten Einsichtstermins unbedingt erforderlich.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je nach Aufwand der Mitarbeitenden der Bauaufsicht in der Regel zwischen 5 und 100 EURO und ist sofort nach erfolgter Einsichtnahme bar oder mit EC-Karte bei der Bezirkskasse einzuzahlen. Kosten für Kopien werden zusätzlich erhoben (Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Kopierarbeiten überwiegend nicht sofort ausgeführt werden können).