Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, die nicht alleine zur Schule kommen können, kann bei nachgewiesenem Bedarf eine spezielle Beförderung organisiert werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Die Fahrten zur Schule werden von Fahrdiensten durchgeführt, mit denen das Schulamt zusammenarbeitet. In der Regel werden die Kinder gemeinsam in einem Sammeltransport zur Schule gebracht.
Den Antrag für die Beförderung reichen Sie bitte über die Schule ein, die Ihr Kind besucht.