Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BPP)

Der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BpP) kümmert sich, gemäß § 110 Schulgesetz, um die Interessen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeitenden in allgemeinen Schulen im Bezirk. Er unterstützt außerdem die Arbeit im Bezirksschulbeirat, indem er diese vorbereitet und koordiniert.

Zum BpP gehören Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende, die von den Gesamtkonferenzen ihrer Schulen dafür gewählt wurden. Anerkannte Privatschulen können ebenfalls Lehrkräfte wählen, die dann mit beratender Stimme im BPP vertreten sind, und zwar jeweils zwei Personen pro Schule.