Folgende Daten eines Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden:
- Name
- betriebliche Anschrift
- angezeigte Tätigkeit
Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Dazu muss sich der Betriebssitz des angefragten Unternehmens in Reinickendorf befinden.
Für den Fall, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmens in einem anderen Verwaltungsbezirk befindet, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das zuständige Ordnungsamt.
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig (10 Euro), bei Überprüfung vor Ort (15 Euro) und schriftlich zu beantragen.
Die Verwaltungsgebühren können auf folgende Konten überwiesen werden: