Kostenbeitrag Jugend- und Eingliederungshilfe - KJE

Änderungen der Sprechstunden!

ab 22.08.2022 gelten folgende Änderungen:

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offene Sprechstunde:

Dienstag von 9 – 12 Uhr

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Unterlagen können weiterhin per E-Mail, per Post oder in dem vor Ort befindlichen Briefkasten eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Hygienebestimmungen.
Das Tragen einer mindestens medizinischen Maske wird empfohlen.

Kosteneinziehung für Stationäre und teilstationäre Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII), und stationäre und ambulante Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch IX – SGB IX)

  • Geltendmachung und Einziehung von öffentlich-rechtlichen Forderungen auf der Grundlage der oben aufgeführten Gesetze, sowie Vorab-Berechnungen vor Einleitung einer Hilfe nach den o.g.Gesetzen.

Mitzubringende Unterlagen:

  • SGB VIII: Einkommensnachweise des Vorjahres, Belege über Belastungen, Unterhaltsverpflichtungen
  • SGB IX: Aktuelle Einkommensnachweise, Miete, Unterhaltsleistungen und andere finanzielle Verpflichtungen

Es wird jedoch geraten, dies zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch abzusprechen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.

Tel.: 030-90294 6132 für die Buchstaben: C, E, G, I, J, St
Tel.: 030-90294 6156 für die Buchstaben: B, Hj – Hz, X
Tel.: 030-90294 6158 für die Buchstaben: D, L, O, P, S
Tel.: 030-90294 6133 für die Buchstaben: A, M, N, T, U, V, W, Y
Tel.: 030-90294 6152 für die Buchstaben: F, , Ha – Hi, K, Q, R, Sch, Z

Sprechzeiten:

  • Dienstag von 9 – 12 Uhr
    sowie nach telefonischer Terminabsprache.