Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zuständig. Dazu gehören auch das Prüfen und Bewilligen einmaliger Leistungen bzw. Nebenkosten für Kinder in stationären Einrichtungen oder für Pflegekinder, die Berechnung und Zahlung von Jugendhilfeunterhalt für junge Menschen im betreuten Wohnen und die Sicherung von Ansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.
Sprechzeiten:
- Dienstag von 9 – 12 Uhr
sowie nach telefonischer Terminabsprache.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der nach Wohnort zuständigen Region Nord, Ost, West oder MV des Regional Sozialpädagogischen Dienstes.