Telefonnummern zu Terminvereinbarung: (030) 90294-6285 oder -6270
E-Mail: Beistandschaften@reinickendorf.berlin.de
Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeiten für Beistandschaften und Beurkundungen nach der Geburt richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.
- Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach Geburt, der Unterhaltsverpflichtung und/oder des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Eltern
- Führung von Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten sowie Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt für allein betreuende Elternteile (§ 1615 l BGB)
- Unterhaltsurkunden u.a. auf Anforderung von Rechtsanwälten
- Amtshilfe für ausländische Behörden zugunsten von Kindern, deren Väter in Reinickendorf leben
Besuchszeiten:
- Dienstag von 9.00-12.00 Uhr
- Donnerstag von 16.00-18.00 Uhr
- in Vormunds- und Pflegschaftsangelegenheiten nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns auch außerhalb der Besuchszeiten.
Fax:: (030) 90294-6324
E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail hinterlassen Sie bitte eine Rückrufnummer.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu finden.