Kindertagespflege - die familiennahe Tagesbetreuung für Ihr Kind

Glückliche Familie im Sommer

Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagespflege oder auch in der Kindertagesstätte (Kita) ohne eine Bedarfsprüfung. Das ergibt sich aus dem Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) im Land Berlin.
Der Betreuungsanspruch besteht bis zu sieben Stunden täglich. Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine längere Betreuungszeit für Ihr Kind benötigen, müssen Sie den Bedarf nachweisen. Dies gilt auch, wenn die Betreuung für Ihr Kind bereits vor dem ersten Geburtstag beginnen soll.

Was ist Kindertagespflege im Unterschied zur Betreuung in einer Kita?

Größter Unterschied der Kindertagespflege im Vergleich zur Kita ist die Größe der Betreuungseinrichtung und die Gruppengröße. Die Betreuung in der Kindertagespflege findet bei Kindertagespflegepersonen meist in einem kleineren Rahmen statt. Es gibt zwei verschiedene Formen der Kindertagespflege:

1. Die familiennahe Kindertagesbetreuung findet in einer kleinen Gruppe von 3 bis 5 Kindern statt. Die Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren werden dabei von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson auf Grundlage des Berliner Bildungsprogramms individuell gefördert.

2. Die Kindertagespflege im Verbund findet in einer Gruppengröße von bis zu 10 Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt statt. Die Kinder werden von zwei qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut.

Ihr Weg zu einem Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle gefördert werden soll, benötigen Sie einen Betreuungsgutschein. Mit dem Betreuungsgutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Die Antragsformulare für einen Betreuungsgutschein finden Sie

hier.

Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrages etwa 2 Monate beträgt und vorher kein Betreuungsvertrag mit der Kindertagesbetreuung geschlossen werden kann.

Pflegeeltern- und Kindertagespflege-Podcast

Musik: The Right Direction by Shane Ivers - https://www.silvermansound.com

Der Pflegeltern- und Kindertagespflege-Podcast

Der Pflegekinderdienst und die Kindertagespflege des Jugendamtes Reinickendorf laden gemeinsam mit dem Verbund für Pflegekinder herzlich dazu ein, sich unseren Podcast anzuhören.

In der zweiten Folge erzählt Tagesmutter Madeleine Lübcke, wie sie ihre Berufung fand und was sie als “Kindertagespflegeperson” mitbringen und beachten musste. Zudem hat die Kindertagespflege einen umschlagbaren Vorteil:

„Ja genau, Home-Office kann man das auch nennen!”

Folge 2: Interview mit Tagesmutter

Podcast
Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Titel-Musik: The Right Direction by Shane Ivers - https://www.silvermansound.com

Folge 1: Interview mit Pflegevater

Podcast
Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Pflegevater Martin erzählt, wie er gemeinsam mit seiner Frau seit einigen Jahren Pflegekinder in befristeter Vollzeitpflege betreut, wie er darauf kam, was ihn motiviert hat und was er neuen Pflegeeltern mit auf den Weg geben möchte.

Wichtige Links zum Podcast:

Flyer Kindertagespflege

  • Flyer Kindertagespflege

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Grafik Straßenkarte mit Lupe

Einen Betreuungsplatz finden

Sie als Eltern können sich selbständig auf die Suche nach einer für Sie geeigneten Kindertagespflegeperson begeben. Dafür nutzen Sie gerne unsere Übersicht der Kindertagespflegestellen in Reinickendorf:
Liste/Karte der KTP
Die Internetpräsenz einiger Reinickendorfer Kindertagespflegepersonen erreichen Sie über folgenden Link: tagesmuetter-in-reinickendorf.de.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Platzsuche. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.

Vertragsunterzeichnung

Der Betreuungsvertrag

Sobald Ihnen der Betreuungsgutschein vorliegt und Sie eine Platzzusage bei einer Kindertagespflegeperson erhalten haben, schließen Sie mit uns als Mitarbeitende des Jugendamtes – Kindertagespflege – den Vertrag für die Betreuung Ihres Kindes ab.

Weiterführende Informationen

Über die nachfolgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen zur Kindertagespflege:

Kindertagespflege – Berlin.de
Bundesverband für Kindertagespflege | Was ist Kindertagespflege

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Kindertagespflege

In begrenztem Umfang kann eine ergänzende Kindertagespflege beantragt werden, die außerhalb der regulären Betreuungszeiten stattfindet und den Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
Nähere Informationen erhalten Sie über das „Merkblatt Ergänzende Kindertagespflege“ auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kindertagespflege – Berlin.de sowie auf der Seite von MoKiS MoKiS – Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten | Eltern.

Auch zu diesem Angebot beraten wir Sie gern.