Interessenbekundungsverfahren Jugendamt

Spielmobil Bollerwagen

Interessenbekundungsverfahren Spielmobil Bollerwagen

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:
(Hinweis: der Abgabetermin wurde auf den 24.10.2014 verändert.)

Betrieb der mobilen Kinderfreizeiteinrichtung „Spielmobil Bollerwagen“ im Bezirk Reinickendorf durch einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, voraussichtlich ab 1.3.2015.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin beabsichtigt die Übertragung der mobilen Kinderfreizeiteinrichtung‚ ‘Spielmobil Bollerwagen’ in freie Trägerschaft und führt hierzu nachstehendes Interessenbekundungsverfahren durch. Sie werden gebeten, auf Grundlage nachstehender Informationen ein qualifiziertes Angebot abzugeben.

Zur Umsetzung des Angebots kann der Träger Finanzierungsmittel beim Bezirksamt Reinickendorf beantragen. Das derzeit genutzte Fahrzeug wird dem Träger mit dem Inventar an Spielgeräten als Anschubfinanzierung kostenlos überlassen.

Der ‚Bollerwagen’ besteht seit 1970 und ist die älteste Einrichtung seiner Art in Deutschland. Von daher wird Wert darauf gelegt, dass die mobile Kinderfreizeiteinrichtung‚ ‘Spielmobil Bollerwagen’ auch in freier Trägerschaft die mit dem Namen des Bezirks verbundene Tradition weiterführt.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren

  • der Bewerber ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
  • der Bewerber ist verpflichtet zur sozialräumlichen Arbeit und zur Vernetzung im Bezirk und in den Regionen
  • der Bewerber hat als Träger Erfahrung in der Durchführung von Angeboten nach § 11 und § 16 SGB VIII
  • der Bewerber verpflichtet sich zur Mitwirkung am bezirklichen Zielvereinbarungsprozess, zur Verwendung des Standard-Sachberichtes für Jugendfreizeitstätten sowie zur Einhaltung der aktuell gültigen fachlichen Qualitätsverfahren (Nutzung des Qualitätshandbuches)
  • der Bewerber verpflichtet sich zur Mitteilung notwendiger Angaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung

Folgende Leistungen werden erwartet:

  • Der Träger erbringt in der Kernzeit von März bis Oktober des Jahres Spielmobilangebote im Bezirk Reinickendorf im Rahmen der Leistungen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in Verbindung mit dem AGKJHG Berlin in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.
  • Die Spielmobilangebote sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stellen. Das Angebotsspektrum soll auch Eltern Möglichkeiten eröffnen, die sozialen und kreativen Kompetenzen ihrer Kinder zu erkennen und den Eltern Anregungen geben, diese im Spiel zu fördern.
  • Die spiel- und erlebnispädagogischen Angebote des Spielmobils richten sich schwerpunktmäßig an Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren und in Kooperation mit Kindertagesstätten auch an Kinder im Vorschulalter mit ihren Familien.
  • Geeignete Beteiligungsverfahren sind anzuwenden, um Kindern und ihren Familien die Aneignung der Angebote des Spielmobils zu ermöglichen.

Kernbereiche zur Förderung der Kinder sind u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Abenteuer- und Erlebnispädagogik
  • Spielpädagogik, Kulturpädagogik unter Einbeziehung sozialpädagogischer Methoden
  • Umweltpädagogik/Ökologie
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention
  • Gender- und Inklusionspädagogik

Auf Grundlage des vom Träger entwickelten pädagogischen Konzeptes für das Spielmobil wird ein Einsatzplan für die Angebote des Bollerwagen für die Monate März bis Oktober erarbeitet. Der Einsatzplan berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe an pädagogisch begleiteten Spielangeboten in den Sozialräumen des Bezirks sowie die erhöhte Bedarfssituation in den Ferienzeiten. Die erforderlichen Genehmigungen für eine Befahrung und Bespielung von öffentlichen Plätzen werden in eigener Verantwortung des Trägers eingeholt.

Neben den sozialräumlich wechselnden Spiel- und Förderangeboten stellt der Träger den Einsatz des Spielmobils einschließlich des erforderlichen pädagogischen Personals bei Veranstaltungen bezirkspolitischer, insbesondere jugendpolitischer Relevanz wie z.B. Kiezfeste als Kooperationsveranstaltungen unter Beteiligung des Jugendamtes, Rathausfest, Tag der offenen Tür des Jugendamtes sicher. Bei der Jahresplanung und auch unterjährigen Planung auf Grund aktueller Erfordernisse ist die enge Abstimmung mit dem Jugendamt unerlässlich.

Selbstverständlich ist, dass Haltung, Wartung und Pflege des Fahrzeugs Bollerwagen sowie des pädagogischen Materials in der Verantwortung des Trägers liegen.

Anforderungen an das Angebot:

  • Pädagogisches Konzept für den künftigen Betrieb der mobilen Kinderfreizeiteinrichtung „Spielmobil Bollerwagen“
  • Angaben zur Gewährleistung des Kinderschutzes
  • Finanz- und Personalkonzept für die Umsetzung des eingereichten pädagogischen Konzepts. Wünschenswert ist die Kopplung der mobilen Kinderfreizeitstätte mit bestehenden Angeboten des Trägers, um sowohl die Flexibilität als auch die unterjährige Personalplanung zu verbessern.
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung vorhandener Eigenmittel oder eigener Ressourcen sowie Angaben zu einer möglichen oder geplanten ergänzenden Drittmittelfinanzierung.
  • Ein Profilportrait des Trägers mit prägnanten Angaben zum Rechtsstatus, den Tätigkeitsfeldern insbesondere in der Jugendhilfe sowie zum Leitbild bzw. weltanschaulichen Orientierung. Erforderliche Nachweise sind auf Anforderung innerhalb von einer Woche beizubringen, wenn das Angebot auf Interesse stößt.

Der Betrieb der mobilen Kinderfreizeitstätte ‘Spielmobil Bollerwagen’ durch Umsetzung des fachlichen Konzeptes wird auf Basis eines Leistungsvertrages finanziert oder durch Zuwendung gefördert.

Es wird erwartet, dass mit der Finanzierung durch das Bezirksamt mindestens 3200 Angebotsstunden geleistet werden.

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Angebote sind schriftlich unter Bezugnahme auf die o.a. Anforderungen bis zum 24.10.2014, 12 Uhr – Ablauf der Bewerbungsfrist – zu richten an:

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend Familie und Soziales, – Fachteam –
13437 Berlin, Eichborndamm 213 – 235

Damit die Angebote gleichzeitig geöffnet werden können, vermerken die Bewerber auf dem Umschlag ”Angebot – bitte nicht öffnen”.

Eine digitale, inhaltsgleiche Version ist bereit zu halten und nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 24.10.2014 nach Aufforderung zu übermitteln. Eine Bereitstellung vor diesem Termin führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.