Sie arbeiten in einer Einrichtung, die fehlende Masernimpfungen melden müssen? Diese Seite beschreibt was Sie tun müssen.
Nach dem Masernschutzgesetz sind bestimmte Einrichtungen verpflichtet einen fehlenden Schutz gegen Masern an das Gesundheitsamt zu melden. Typische Einrichtungen sind zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Heime, Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienste. Betroffen sind üblicherweise Personen, die in solchen Einrichtungen betreut werden oder die in einer solchen Einrichtung tätig sind.
Die Frist für den Nachweis bei bereits betreuten oder beschäftigten Personen ist der 31. Juli 2022.
Die Meldung an das Gesundheitsamt kann unter anderem mit der unten aufgeführten Excel-Tabelle erfolgen.