Datenschutzinformation

Informationen über die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst und im Zahnärztlichen Dienst des Fachbereichs 1

Der Schutz der personenbezogenen Daten Ihres Kindes ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die o.g. Dienste Daten erheben, speichern oder weiterleiten. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie bezüglich des Datenschutzes haben.

Name und Anschrift der Verantwortlichen Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Herr Uwe Brockhausen, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit
Eichborndamm 215, 13437 Berlin

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten (DSB) als Verantwortlicher
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Beauftragte/r für den Datenschutz, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, Tel.: 90294 2054; Fax: 90294 2229; E-Mail: datenschutz@reinickendorf.berlin.de

Art und Umfang der Datenverarbeitung
Die Dokumentation und Speicherung von personenbezogenen Daten (Namen von Eltern, Erziehungsberechtig-ten und Kind, Anschrift und Geburtsdatum) sowie festgestellter Symptome, Diagnosen, Schilderungen zur familiä-ren Situation und zur Entwicklung des Kindes, ärztlicher Befunde, Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen etc. erfolgt in Form einer Papierakte, teilweise auch elektronisch. Außerdem wird die hier eingehende Post (z.B. An-fragen, Mitteilungen oder Bescheide) archiviert.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO bildet in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz die Rechts-grundlage für die Datenverarbeitung. Die Datenerhebung ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, nach denen das Gesundheitsamt tätig wird, wie insbesondere dem Berliner Gesundheitsdienstgesetz, den Sozialge-setzbüchern SGB I, SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI und SGB XII, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), dem Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes (KiSchuG), dem Schulgesetz und der Grundschulverordnung, der Son-derschulverordnung, dem Kindertagesstättenförderungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Infekti-onsschutzgesetz.
Zudem ist das Gesundheitsamt verpflichtet, sein Handeln zu dokumentieren. Dies ergibt sich aus der Gemeinsa-men Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO I §§ 55–63), aus § 630 f. BGB sowie aus § 10 der Berufs-ordnung für Ärzte.
Alle personenbezogenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur mit Ihrer Zustimmung bzw. zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages an Dritte (z.B. an den behandelnden Arzt Ihres Kindes oder das Jugendamt) weitergegeben. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (z.B. nach dem Bundeskinderschutz-gesetz oder nach dem PsychKG) dürfen Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

Zweck der Datenverarbeitung
Die erhobenen Daten sind für die Organisation der Beratungsstellen, für die fachgerechte Beratung und Erstel-lung von Stellungnahmen sowie für anonymisierte Statistiken der Gesundheitsberichterstattung erforderlich und dienen damit der Versorgung Ihres Kindes im Gesundheits- oder Sozialbereich (Art. 9, Abs. 2, h der DSGVO).

Dauer der Speicherung
Die hier erhobenen Daten und Papierakten werden entsprechend den o.g. rechtlichen Regelungen auf der Grundlage von § 10 der ärztlichen Berufsordnung nach letztem Kontakt im Bereich der o.g. Dienste 10 Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht bzw. vernichtet. Im Falle von Unterbringungsmaßnahmen nach dem PsychKG beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Bei Kindern, die bis zum Ende ihrer Schulbesuchszeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreut worden sind, werden die Akten bis zur Vollen-dung des 27. Lebensjahres aufbewahrt. Nach § 6 Abs. 6 Satz 4 KiSchuG sind die Unterlagen für das verbindliche Einladewesen nach 3 Jahren zu löschen, soweit nicht im Einzelfall die Kenntnis der Daten für die Erfüllung der Aufgaben der Gesundheitsämter aus zwingenden Gründen über diesen Zeitpunkt hinaus erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten Ihres Kindes verarbeitet und sind Sie damit Betroffener i. S. d. DSGVO so ha-ben Sie gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte:

Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft seitens der Verantwortlichen über die Ihr Kind betreffenden personenbezoge-nen Daten (Akteneinsicht), die Empfänger, gegenüber denen Daten offengelegt wurden und über die Herkunft der Daten, wenn die Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten Ihres Kindes verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Be-rücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden.

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
Sie haben grundsätzlich das Recht, die Löschung der Daten Ihres Kindes zu verlangen; in der Regel stehen dem jedoch die o.g. Rechtsgrundlagen, d.h. die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen entgegen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Dieses können Sie wahrnehmen, solange Fragen der Richtigkeit der Daten oder deren Löschung noch ungeklärt sind.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Sie können verlangen, eine Kopie der Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten.

Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben grundsätzlich ein Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentli-chen Interesse liegen, die in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.

Beschränkungen (Artikel 23 DSGVO)
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Wahrung von Rechten und Freiheiten anderer Personen kann es zur Beschränkung der o.g. Rechte kommen.

Benachrichtigung bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 34 DSGVO)
Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und hat diese ein hohes Risiko für Ihre persönlichen Rechte und Freiheiten, so benachrichtigt der Verantwortliche Sie unverzüglich darüber.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der An-sicht sind, dass die Verarbeitung der Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Hierzu können Sie Kontakt aufnehmen mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fried-richstraße 219, 10969 Berlin, Tel. (030) 13889-0, Fax (030) 2155050, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de.

Datenschutzinformation als Download

  • DSGVO-Info KJGD, KJPD und ZÄD

    PDF-Dokument (140.4 kB) - Stand: 11/2023