Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgen

Früherkennungsuntersuchung U1 bis U9

  • Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 dienen im Wesentlichen dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um bei Bedarf rechtzeitig Entwicklungsverzögerungen oder Fehlentwicklungen entgegen wirken zu können. Sie sind damit ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung.
  • Um die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen noch zu steigern wurde in Berlin das das verpflichtenden Einlade- und Rückmeldewesen (gesetzliche Grundlage: Das Berliner Kinderschutzgesetz) eingeführt. Die Kontrolle hierfür hat die Charité mit ihrer Zentralen Stelle übernommen.
  • Kurz bevor sich das Zeitfenster, in dem diese Früherkennungsuntersuchungen stattfinden sollten, schließt, wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst informiert, um die Eltern in einem persönlichen Gespräch auf die Vorteile dieser Untersuchungen hinzuweisen.
  • In diesen Fällen nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Ihnen die Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen noch einmal zu erläutern.
  • Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit Ihrer Kinderarztpraxis einen Untersuchungstermin für die Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes!
  • Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema.
Drei junge Erwachsene

Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und J2

  • Die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 (13. – 15. Lebensjahr) und J2 (16. – 17. Lebensjahr) sind zusätzliche Untersuchungen für Jugendliche, um körperliche, geistige und soziale Probleme und Erkrankungen bei Jugendlichen rechtzeitig erkennen zu können, damit eine frühzeitige Reaktion möglich ist.
  • Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit Ihrer Kinderarztpraxis einen Untersuchungstermin für die Jugendgesundheitsuntersuchung. Jugendliche können den Vorsorgetermin gerne ohne die Eltern wahrnehmen.
  • Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema.