Hilfe zur Pflege:
Leistungen für Menschen, die sich auf Grund von Erkrankung und Behinderung in Ihrer Wohnung allein nicht mehr versorgen können:
- Häusliche Pflege inklusive Pflegegeld, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und, wenn diese Hilfen nicht mehr ausreichen
- Stationäre Pflege
Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung sind vorrangig und werden bei der Feststellung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Ebenso sind mögliche Hilfen abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen.
Eine kompetente Beratung vor Ort, kostenfrei und individuell, zur Thematik „Pflege und Alter“, erhalten Sie in den Pflegestützpunkten Berlin.
Für Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege:
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit und Hilfe in anderen Lebenslagen
- Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) als einkommensunabhängige Leistung für Menschen, die blind, hochgradig sehbehindert und/oder gehörlos sind
Pflegebedarfsermittlung:
- Ermittlung des bestehenden Pflegebedarfs und der Hilfsmöglichkeiten
- Pflegefachcontrolling
- Aufsuchende Sozialarbeit