Mit Beginn der kälteren Jahreszeit und der Adventszeit erreichen das Ordnungsamt vermehrt Anfragen von Anwohnern zu ihrer Verpflichtung, die Straßen zu reinigen. Die Straßenreinigungspflicht ist in Berlin klar geregelt:
Straßenreinigungsverzeichnis C: Die Reinigung dieser Straßen obliegt den Anliegern. Diese sind verpflichtet, die Straßenflächen vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte ordnungsgemäß zu säubern. Straßenreinigungsverzeichnisse A und B: Hier übernimmt die Berliner Stadtreinigung (BSR) die Reinigungspflicht.
„Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger im Bereich des Straßenverzeichnisses C erfolgt bewusst, um im Interesse der öffentlichen Sicherheit eine schnelle und regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Da die Anlieger vor Ort sind, können sie Verschmutzungen und Gefahren zeitnah beseitigen. In welcher Klasse der Straßenreinigung das Straßenland, an das mein Grundstück grenzt, eingeteilt ist, findet sich in einem öffentlichen Verzeichnis“, informiert die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU).
Mit einem Straßennetz von rund 5.350 Kilometern in Berlin ist eine vollständige Übertragung der Straßenreinigung auf die BSR nicht realisierbar. Eine solche Maßnahme würde erhebliche zusätzliche Kosten sowie einen unverhältnismäßig hohen logistischen, personellen und technischen Aufwand erfordern. „Eine ordnungsgemäße Straßenreinigung trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zu einem gepflegten Erscheinungsbild des Bezirks. Es ist daher unabdingbar, dass alle Anwohnerinnen und Anwohner, ihrer Reinigungspflicht verantwortungsvoll nachzukommen. Die ersten Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Reinigung liegen dem Ordnungsamt vor“, sagt die Bezirksstadträtin.
Für Rückfragen oder weitere Informationen zur Straßenreinigungspflicht steht das Ordnungsamt Reinickendorf telefonisch unter (030) 90294 2907 zur Verfügung.