Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Verfahren im ersten Halbjahr dieses Jahres die Entscheidung des Bezirksamts Reinickendorf bestätigt, das Betreiben eines als Wettannahmestelle deklarierten Wettbüros in der Residenzstraße 122 zu versagen. Grund ist die fehlende Überzeugung des Gerichts, dass der Betreiber in den Räumlichkeiten Live-Wetten ausschließen wird. Denn anders als in einem Wettbüro dürfen Live-Wetten in einer Wettannahmestelle nicht angeboten werden. Wettbüros gehören jedoch zu den Vergnügungsstätten und sind im Grundsatz vor Ort planungsrechtlich nicht zulässig. Das Urteil ist nun rechtskräftig und stellt einen wichtigen Erfolg für die städtebauliche Entwicklung und die Aufwertung der Residenzstraße dar.
„Das Bezirksamt Reinickendorf sieht in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner und zur Förderung einer positiven Stadtentwicklung”, erklärt Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B‘90/Grüne). „Bereits über das Städtebauförderprogramm ,Lebendige Zentren‘ hat das Bezirksamt Maßnahmen ergriffen, um die Residenzstraße und ihr näheres Umfeld als traditionelle Geschäftsstraße zu revitalisieren. So wurde bereits ein Geschäftsstraßenmanagement initiiert.”
Die Untersagung der Vergnügungsstätte basiert auf dem für das Gebiet geltenden Bebauungsplan. Die planungsrechtlichen Erwägungen des Bezirksamts zielen darauf ab, der Abwertung der Residenzstraße entgegen zu wirken. Durch diese Entscheidung soll das Wohnumfeld geschützt und das Bild der Residenzstraße als lebenswerter und familienfreundlicher Stadtteil wiederbelebt werden.