Das Bezirksamt Reinickendorf sieht den Berliner Senat in der Pflicht, zeitnah rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bezirken eine Beschäftigung von Honorarkräften an Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen weiterhin ermöglicht. Da nach dem so genannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts und daraufhin angepassten Richtlinien freischaffende Lehrkräfte mit Aufträgen für z.B. Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen mangels unternehmerischer Freiheit eigentlich nur „zum Schein selbstständig“ seien, haben die Bezirksämter bereits mehrfach den Senat aufgefordert, eine Klärung herbeizuführen.
Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU): „Es ist gut und richtig, dass die zuständigen Senatsverwaltungen bereits auf die Deutsche Rentenversicherung zugegangen sind. Wir als Bezirk müssen nun auf das Ergebnis dieser Gespräche warten. Ich appelliere an die Verantwortlichen, eine schnelle Klärung herbeizuführen, weil viele engagierte Lehrkräfte nicht nur ihre Existenz gefährdet sehen, sondern auch wichtige Integrations- und Sprachkurse für geflüchtete Menschen auf dem Spiel stehen.“
Bisherige Honorarverträge haben in Reinickendorf Bestand, sagt die Bürgermeisterin. „Momentan sind Statusfeststellungsverfahren für jeden einzelnen Honorarvertrag in Vorbereitung. Um jedoch neue Verträge abschließen zu können, muss der Senat vorher für eine entsprechende Rechtssicherheit sorgen.“
Es werden erhebliche Risiken in Bezug auf eine Strafbarkeit und Regresspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Honorarverträge unterschreiben, gesehen. Die Prüfung der Verträge dient demnach deren Schutz im Rahmen der Fürsorgepflicht.