Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Reinickendorf hat heute 31 Katzen in einer Wohnung im Märkischen Viertel sichergestellt. Darunter befanden sich überwiegend adulte Tiere und sechs Welpen.
Die zuständige Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU) erläutert hierzu: „Die Katzen wurden unter absolut tierschutzwidrigen Umständen gehalten. So leiden Katzen, die sich eine Katzentoilette teilen müssen, erheblich unter solchen Bedingungen, da sie sehr reinliche Tiere mit einem hohen Bedürfnis nach Sauberkeit sind. Bei einer tierschutzgerechten Haltung müssten für eine bis zwei Katzen mindestens 20 m² frei zugängliche Fläche zur Verfügung stehen, außerdem natürliches Tageslicht, Futter- und Wassernäpfe sowie Katzentoiletten und Rückzugsmöglichkeiten in ausreichender Anzahl. All das war vor Ort nicht erfüllt, so dass die Tiere aufgrund des gravierenden Tierschutzverstoßes amtlich sichergestellt wurden.“
Die Tiere wurden im Badezimmer und auf einer geschlossenen Loggia gehalten. Beide Räumlichkeiten waren viel zu klein für eine derartige Anzahl von Katzen. Im Badezimmer gab es nicht einmal Tageslicht, sodass die Tiere keinem Tag-Nacht-Rhythmus folgen konnten. Es mussten sich je 18 bzw. 13 Katzen eine einzige Katzentoilette teilen, zudem fehlte es an Futter- und Wassernäpfen.
„Keines der männlichen und weiblichen Tiere war kastriert, so dass sie sich unkontrolliert vermehrten. Der Besitzerin ist die stetig steigende Anzahl der Tiere über den Kopf gewachsen. Unter ihnen befanden sich mehrere Schottische Faltohrkatzen (Scotish Fold). Bei dieser Rasse mit nach vorn gekippten Ohren handelt es sich tierschutzrechtlich um eine Qualzucht. Diese Anomalie geht auf genetisch bedingte Knochen- und Knorpeldefekte zurück, die sich überall im Skelett zeigen und zu massiven gesundheitlichen Problemen führen können“, so die Bezirksstadträtin.
Letztlich verhielt sich die Besitzerin kooperativ und half beim Einfangen der vielen Tiere. Die Katzen wurden zusammen an das Tierheim Berlin übergeben. Der Halterin droht nun ein Tierhalteverbot nach dem Tierschutzgesetz.