Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem kürzlich getroffenen Urteil festgestellt, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erweiterung der in 2019 eingerichteten Kurzparkzone in Frohnau gibt. In der Urteilsbegründung wird dargelegt, dass dies vermutlich auch für die grundsätzliche Einrichtung der ursprünglichen Zone gelten dürfte.
Dazu äußert sich die Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU): „Die Parkscheibenzone in Frohnau war von vornherein als Modellprojekt konzipiert, welches nunmehr endet. Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Bezirksamt entschieden, die Parkzone aufzugeben und stattdessen kostenlose Alternativen für Kurzparker anzubieten.“
Die für Verkehr und Ordnung zuständige Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) erläutert dazu: „Der vor Ort vorhandenen Notwendigkeit von Parkzeitbeschränkungen, insbesondere für Besucherinnen und Besucher umliegender Einrichtungen wie z.B. Geschäfte, Praxen und Kanzleien, wird weiterhin Rechnung getragen: Es erfolgt zeitnah die Anordnung von Kurzzeitparkplätzen, wie sie vor der Parkscheibenzone vorhanden waren. Die Parkdauer wird drei Stunden betragen.“
Seitens des Bezirksamtes wird darauf hingewiesen, dass das bezirkliche Ordnungsamt entsprechende Kontrollen durchführen wird.