Erweiterung des Sperrbezirks aufgrund der im Bezirk ausgebrochenen Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

Pressemitteilung Nr. 0711 vom 03.05.2023

Am 28. April 2023 wurde in einer Bienenhaltung im Bezirk Reinickendorf der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Die Krankheit war bereits Anfang April in zwei nicht weit entfernten Pankower Bienenhaltungen festgestellt worden, sodass sofort Maßnahmen durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht veranlasst worden waren.

„Die Amerikanische Faulbrut unterliegt behördlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Diese Bienenkrankheit wird vom Bakterium Paenibacillus larvae ausgelöst, das die Bienenbrut befällt und abtötet. Der Erreger besetzt dabei gezielt und ausschließlich die Brut der Bienen. Er kann unter den Bienenvölkern erhebliche Schäden anrichten“, berichtet die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr Julia Schrod-Thiel (CDU).

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Reinickendorf hat daher weitere Maßnahmen eingeleitet und in einem vergrößerten Radius von nunmehr zwei Kilometern um den Ausbruchsbienenstand anteilig einen Sperrbezirk in Reinickendorf festgelegt. Der Sperrbezirk umfasst einen Bereich an der östlichen Reinickendorfer Bezirksgrenze. Die genaue Ausdehnung des Sperrbezirks in Reinickendorf und weitergehende behördliche Anordnungen können der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung entnommen werden. Sämtliche Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

„Die Imkerinnen und Imker, die die Haltung ihrer Bienenvölker in Berlin-Reinickendorf gemäß §1a der Bienenseuchenverordnung bisher noch nicht bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Reinickendorf angezeigt haben, werden dringend aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen“, bittet die Bezirksstadträtin.

Bei weiteren Fragen zur Amerikanischen Faulbrut steht der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Reinickendorf, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, über die Telefonnummer (030) 90294-5112 oder -5117 oder per E-Mail unter vetleb@reinickendorf.berlin.de zur Verfügung.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen

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