Zum Welthundetag am 10. Oktober 2022 macht die Reinickendorfer Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU) auf den illegalen Handel von Hunden aufmerksam. Beim Kauf eines Hundes sind günstige und auf Internetportalen angepriesene Angebote verlockend, stellen sich aber in einigen Fällen als Verkäufe aus illegalem Tierhandel dar.
„In den Jahren 2021 und 2022 wurden bisher insgesamt 38 Hunde im Rahmen von illegalem Tierhandel durch das Veterinäramt im Bezirk sichergestellt. Beim unerlaubten Handel mit Hunden, verstärkt mit Jungtieren, wird oft auf kranke, überzüchtete und nicht artgerecht aufgezogene Tiere zurückgegriffen, die den Interessenten angeboten werden. Die Anzahl der sichergestellten Tiere lässt aber keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Fälle zu, da diese pro Fall stark variieren“, berichtet die Bezirksstadträtin.
Regelmäßige Recherchen werden durch die Tierschutzgruppe des Ordnungsamtes auf den einschlägigen Internetportalen durchgeführt. Allerdings ist es fast unmöglich, die Verkäuferidentitäten ausfindig zu machen, da diese nicht preisgegeben werden müssen. „Für die Bekämpfung des illegalen Tierhandels besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin. Dabei sind wir für die veterinärrechtliche und die erste gesundheitliche Einschätzung der Tiere verantwortlich“, erläutert Julia Schrod-Thiel.
Das Veterinäramt appelliert an die Bevölkerung, solche Tiere nicht zu kaufen. Dabei können folgende Grundsätze befolgt werden:
1. Kaufen Sie niemals Hundewelpen auf der Straße. Lassen Sie sich den neuen Hundewelpen auch nicht nach Hause bringen. Besuchen Sie den Welpen stattdessen immer an seinem Herkunftsort.
2. Lassen Sie sich das Muttertier zeige, um sich von dem Gesundheitszustand und der Herkunft ein Bild zu machen.
3. Lassen Sie sich die vorgeschriebene Erwerbsbescheinigung, aus der die Identität, Sachkunde sowie die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht, von dem Verkäufer oder der Verkäuferin aushändigen. Zum Nachweis der Sachkunde, kann der Bescheinigung z.B. die Kopie einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln von Hunden (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) oder die Kopie der tierärztlichen Approbation beigefügt werden. Die oder der Abgebende ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung an die Erwerberin oder den Erwerbenden verpflichtet.
4. Lassen Sie sich ebenfalls den Impfausweis des Hundewelpens aushändigen. Bei ausländischen Impfpässen sollten Sie darauf achten, dass die Einreisebestimmungen eingehalten wurden.
Weitere Informationen zum Erwerb von Hunden erhalten Sie von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht hier.