Außerhalb der Badestelle am Flughafensee besteht die Gefahr von Abrutschungen. Deshalb weist das Bezirksamt darauf hin, ausschließlich den ausgewiesenen Badebereich zu betreten. Im FKK-Bereich müssen die von Unbekannten unerlaubt im Landschaftsschutzgebiet errichteten baulichen Anlagen entfernt werden.
Das Straßen- und Grünflächenamt bittet dringend um Beachtung der Betretungsverbote am Flughafensee, um Personen nicht zu gefährden. Der bereits mit Hinweisschildern ausgewiesene, steile Uferbereich im östlichen Zugangsbereich muss in erweiterter Form für Besucher gesperrt werden. In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Hinweisschilder, die auf die Gefahr hinweisen, ergänzt. Betroffen ist neben dem bereits gesperrten Bereich auch der in den vergangenen Jahren entstandene FKK-Bereich. Hier wurden unmittelbar im Gefahrenbereich widerrechtlich Abgrabungen vorgenommen und bauliche Anlagen errichtet, die zum Baden im Gefahrenbereich einladen. Die Baulichkeiten sind neben der Gefährdung auch nicht mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung vereinbar und werden beseitigt.
Der öffentlich zugänglliche Bereich des im Eigentum des Bundes befindlichen Seegrundstücks wird überwiegend durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks unterhalten. Durch den Fachbereich Stadtplanung des Bezirks wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur künftigen Entwicklung des Sees unter anderem eine Standsicherheitseinschätzung von Böschungsbereichen durch die CDM Smith Ingenieurgesellschaft beauftragt. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde nur für einen Teilbereich der betrachteten Uferböschungen eine ausreichende Standsicherheit festgestellt. Für größere Bereiche, vor allem der Nord- und Ostböschungen, konnten keine ausreichende Standsicherheiten nachgewiesen werden.
Der bis in die 1970er-Jahre durch Kiesabbau entstandene See wurde offensichtlich nicht im erforderlichen Maße bergbautechnisch gesichert, um die kompletten Uferbereiche vor Rutschungen zu schützen. Nur in dem mit einem Sandstrand abgeflachten Bereich wurde eine ausreichende Standsicherheit nachgewiesen.