An der Gotthardstraße befindet sich nördlich anliegend, auf der Höhe des Septimerbeckens, eine geschützte Grünanlage mit Spielplatz, die sich bis zur Brusebergstraße nach Norden hinzieht. Da diese geschützte Grünanlage zum Abstellen von Fahrzeugen widerrechtlich genutzt wird und es häufig zum illegalen Abladen von Müll kommt, wird diese Fläche für die Befahrung und das Abstellen von Kraftfahrzeugen gesperrt. Dazu werden die Zufahrten mit Granitpollern verstellt, um das Anfahren durch Kfz zum Abladen von Müll zu unterbinden. Der wilde Parkplatz wird anschließend wieder als Grünanlage hergestellt werden.
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass entgegen der öffentlichen Widmung als Grünanlage der an die Gotthardstraße angrenzende Teil der Fläche bislang zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird. Das Parken ist aufgrund der Widmung als geschützte Grünanlage jedoch nicht zulässig.
Neben diesem rechtlichen Konflikt kommt es auf der Fläche immer wieder zum illegalen Abladen von Müll im größeren Stil, was derzeit vermehrt zu beobachten ist. Die Fläche ist aufgrund des Bewuchses schwer einsehbar. Aufgrund der Randlage ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung fehlt hier auch eine Sozialkontrolle durch Anwohnende. Für die wiederkehrenden Abfallentsorgungen entstehen dem Straßen- und Grünflächenamt erhebliche Aufwände und Kosten.