Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) in der derzeit gültigen Fassung bekannt:
Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2002 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30 Juni 1962 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen