Ablauf von Nutzungsrechten auf landeseigenen Friedhöfen im Bezirk

Pressemitteilung Nr. 9983 vom 20.12.2021

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) in der derzeit gültigen Fassung bekannt:

Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2002 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30 Juni 1962 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen

  • Reinickendorf
    Wittenau
    Am Fließtal
    Tegel
    Heiligensee
    Hermsdorf
    Hermsdorf II
    Frohnau
    Lübars

    Humboldtstraße 74-90
    Thiloweg 2
    Waidmannsluster Damm 13
    Wilhelm-Blume-Allee 3
    Sandhauser Straße 110
    Frohnauer Straße 112-122
    Schulzendorfer Straße 53c
    Hainbuchenstraße 64-76
    Zabel-Krüger-Damm 176-186

zum 30. Juni 2022 ab.

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2022 zu entfernen.

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2022.

Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.