Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat eine Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können. Diese Allgemeinverfügung war am 26. Oktober 2020 vom Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) erlassen und nach Verlängerung zunächst bis zum 30. April 2021 befristet worden. Mit der Allgemeinverfügung werden die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtert, Meldewege verkürzt sowie Personen unmittelbar zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) verpflichtet, wenn für sie z.B. ein positives Testergebnis vorliegt oder sie Kontaktpersonen nach den Kriterien des RKI sind. Da die Neuinfektionszahlen immer noch zu hoch sind, eine wirkliche Trendwende in der Pandemie sich noch nicht abzeichnet und zudem hochansteckende Mutationen des Coronavirus auch in Reinickendorf zu bekämpfen sind, musste die überarbeitete Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen am heutigen Tag nochmals verlängert werden. Darüber hinaus musste eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage erfolgen. Sie gilt nunmehr bis zum 30. Juni 2021.
Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD): „Die Allgemeinverfügung erleichtert die schwierige und aufwändige Arbeit des Lagezentrums mit nunmehr 129 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allein in Reinickendorf bei der Eindämmung der Pandemie. Das Gesundheitsamt ist auch durch die Allgemeinverfügung in der Lage, effizienter auf die jeweils aktuelle Tagessituation zu reagieren. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Rechtslage war auch eine entsprechende Anpassung der Allgemeinverfügung notwendig.“
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/hygiene-umweltmedizin-und-infektionsschutz/allgemeinverfuegung_2021-04-30.pdf