Erneut erhalten die Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich am bezirklichen Investitionsprogramm zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 41 des Bezirksverwaltungsgesetzes.
Der Zeitraum der Planung zum aktuellen Investitionsprogramm umfasst die Jahre 2021 bis 2025 sowie erstmals einen erweiterten Zeitraum bis 2030.
„Ich möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Bezirks aufrufen und ausdrücklich ermuntern, diese Möglichkeit zur Beteiligung an wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft zu nutzen”, so Frau Kerstin Köppen, die Vorsteherin der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung.
Die Anregungen und Hinweise nimmt das Bezirksamt bis zum 06.04.2021 entgegen. Die Ergebnisse werden anschließend der BVV und ihren Ausschüssen zur Verfügung gestellt, damit sie in die Beratungen und letztlich in die Beschlussfassung einfließen können.
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