Das Bezirksamt hat im Interesse der Fußgänger und zur Erfüllung des Mobilitätsgesetzes das Gehwegparken im Bereich Waidmannsluster Damm 152 bis 156 untersagt. Die Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung wurde entsprechend angepasst, indem die bis dahin das Gehwegparken erlaubenden Schilder abmontiert wurden.
„Ich hoffe, alle Autofahrer passen sich an die neue Lage schnell an und behindern keine Fußgänger“, kommentiert Bezirksstadtrat Maack (AfD). „Andernfalls wird das Ordnungsamt dort Strafzettel verteilen“, so Maack weiter.