Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:
Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2000 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30 Juni 1960 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen
Reinickendorf Humboldtstraße 74-90
Wittenau Thiloweg 2
Am Fließtal Waidmannsluster Damm 13
Tegel Wilhelm-Blume-Allee 3
Heiligensee Sandhauser Straße 110
Hermsdorf Frohnauer Straße 112-122
Hermsdorf II Schulzendorfer Straße 53c
Frohnau Hainbuchenstraße 64-76
Lübars Zabel-Krüger-Damm 176-186
zum 30. Juni 2020 ab.
Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2020 zu entfernen.
Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2020.
Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.