Am 28. Dezember beginnt in Deutschland der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester und endet am 31. Dezember 2019. Die Feuerwerkskörper der Klasse II, z. B. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Verbundfeuerwerk dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und von diesen in der Zeit vom 31.12.2019 18:00 Uhr bis 01.01.2020 07:00 Uhr gezündet werden. Das Silvesterfeuerwerk darf nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft werden, also etwa in Supermärkten oder anderen Geschäften des Einzelhandels.
Bezirksstadtrat Sebastian Maack (AfD) appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Feuerwerk ist für viele ein kultureller Bestandteil Silvesters, muss aber verantwortungsvoll eingesetzt werden, um andere nicht zu stören oder zu gefährden. Bitte kaufen Sie nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk in den offiziellen, vom Ordnungsamt kontrollierten Verkaufsstellen. Werfen oder schießen Sie kein Feuerwerk auf andere Personen. Bitte zünden Sie Ihr Feuerwerk nur zwischen 18:00 und 7:00 Uhr und entsorgen Sie die Überreste Ihrer „Knallerei“ – allerspätestens am nächsten Morgen. Wenn sich alle daran halten, werden wir in Reinickendorf sicher und mit Freude ins neue Jahr rutschen.“