Mit Wirkung vom 26.04.2019 wurde die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin zum Schutz der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut vom 21. August (§ 12 der Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Änderungsverordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388; 391) wieder aufgehoben. Die Amerikanische Faulbrut gilt somit für den nachfolgenden Sperrbezirk als erloschen.
Am 17.08.2018 war in einer Bienenhaltung in Berlin-Reinickendorf der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Die Festlegung des Sperrbezirkes wurde im Amtsblatt Nr. 35, Seite 4821 am 31. August 2018 veröffentlicht.
Der Sperrbezirk umfasste folgende Grenzen:
Süden: Waidmannsluster Damm, Erholungsweg, südliches Ende des Steinbergparks, Lange Enden
Westen: A 111, Hermsdorfer Damm, östliche Forstgrenze
Norden: Friedrichsthaler Weg, Hermsdorfer Damm
Osten: Berliner Str., Alt-Hermsdorf, Horber Str., Oraniendamm, Hermsdorfer Str.
In Reinickendorf existiert derzeit noch ein weiterer Sperrbezirk, der wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Pankow am 19. November 2018 eingerichtet werden musste. Dieser wird im Süden von der Flottenstraße, im Westen von der Montanstraße (einschließlich Verlängerung bis zur Bezirksgrenze Pankow) sowie im Norden und Osten von der Bezirksgrenze Pankow begrenzt und besteht derzeit noch fort.