Im Rahmen der regelmäßigen Internetrecherche der Veterinäraufsicht Reinickendorf wurde in der vergangenen Woche eine verdächtige Internetannonce, die auf nicht legalen Welpenhandel hinwies, festgestellt. Darin bot ein Hundehalter Welpen verschiedener Rassen bzw. Mischungen zu einem auffällig niedrigen Preis zum Verkauf an. Dies gab Anlass, weitere Ermittlungen einzuleiten.
Bei der anschließenden Kontrolle des Hundehalters fanden Mitarbeiterinnen der Veterinäraufsicht fünf Welpen aus verschiedenen Würfen vor, die zu früh von ihren Muttertieren getrennt worden waren und unter unzureichenden Haltungsbedingungen litten. Der Verkäufer konnte die Herkunft der Welpen sowie die gesetzlich geforderte Sachkunde nicht nachweisen. Diese ist erforderlich, um Welpen an andere Personen verkaufen oder abgeben zu dürfen. Die Welpen wurden u. a. aus Tierschutzgründen sichergestellt, gegen den Verkäufer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Bezirksstadtrat Sebastian Maack (AfD) zeigte sich über die erfolgreiche Sicherstellung zufrieden. „Der illegale Welpenhandel ist ein großes Problem. Ich setze mich seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Kontrollen zentralisiert werden. Ich habe den übrigen Bezirken angeboten, diese Aufgabe durch die Veterinäraufsicht Reinickendorf durchführen zu lassen. Leider steht die Entscheidung noch aus“, bedauert Bezirksstadtrat Maack.
Die Veterinäraufsicht weist darauf hin, dass nach den Vorschriften des aktuellen Berliner Hundegesetzes nicht jeder Hundewelpen verkaufen darf. Dies ist für Welpen unter einem Jahr nur zulässig durch z. B. Personen mit Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, Tierärzte oder anerkannte Sachverständige laut dem Hundegesetz. Außerdem muss sich der Käufer eine Bescheinigung aushändigen lassen, aus der die Identität und Sachkunde des Verkäufers hervorgehen. Auch Angaben zur Rasse oder Kreuzung des Hundes müssen enthalten sein. Diese Bescheinigung muss für die Dauer der Haltung des Hundes aufbewahrt werden.