Die denkmalgeschützte Gartenstadt Frohnau ist im Zentrum um das jugendstilgeprägte Bahnhofsgebäude nach Ausbau und Sanierung des Kasinoturms ein bedeutender Einzelhandelsstandort sowie Naherholungs- und Ausflugsziel. Durch seine zentrale Lage und vielschichtige Funktion kommt es in dem Gebiet regelmäßig zur Parkraum-Knappheit für die Anwohner und die Kundschaft des ansässigen Einzelhandels sowie der Gastronomie.
Das Bezirksamt Reinickendorf hat die zahlreichen Hinweise auf diese Situation aufgegriffen und (zunächst probeweise für drei Jahre) zur Gegensteuerung die Ausweisung einer Kurzparkzone beschlossen.
Die Zonenregelung erstreckt sich auf folgende Straßen:
An der Buche, Ariadnestraße, Der Zwinger, Dinkelsbühler Steig, Edelhofdamm, Frohnauer Brücke, Fürstendamm, Gralsburgsteig, Karmeliterweg, Kasinoweg, Knappenpfad, Ludolfingerplatz,
Ludolfingerweg, Maximiliankorso, Senheimer Straße, Sigismundkorso, Tannenstraße, Welfenallee, Wiltinger Straße, Zeltinger Platz, Zeltinger Straße
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, die in den oben genannten Straßen wohnen bzw. ein Gewerbe ausüben, können eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit beantragen.