Verwaltungsinformatik

junger Mann vor Monitor

Duales Studium Verwaltungsinformatik

Das Duale Studium Verwaltungsinformatik dauert dreieinhalb Jahre. Sie absolvieren Ihr Studium „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).

In den vorlesungsfreien Zeiten nach den ersten fünf Semestern absolvieren Sie Ihre Praxisphasen und können somit das Erlernte jeweils zeitnah anwenden. Im sechsten Semester findet eine vertiefende Praxisphase von 26 Wochen statt. So erhalten Sie bereits während des Studiums spannende Einblicke in die Arbeit in unserem Bezirksamt.

Durch Praxiseinsätze werden Sie bereits während des Studiums Teil der Berliner Verwaltung. Gleichzeitig ermöglicht das Studium im Anschluss den direkten Eintritt in die Beamtenlaufbahn des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.Weitere Informationen finden Sie hier

Eintrittstermin: 1. Oktober 2024
Studiendauer: 3,5 Jahre duales Studium (7 Semester)

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Formale Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber

  • Hochschulzugangsberechtigung oder der Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
  • bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist ein Sprachzertifikat Deutsch Niveau C 1 oder vergleichbarer Nachweis (entsprechend der Vorgaben der HWR) erforderlich
  • Die formelle Eignung wird in einem zweistufigen Auswahlverfahren (Onlinetest mit anschließendem Bewerbungsgespräch) festgestellt. Die jeweiligen Ergebnisse entscheiden über die Zulassung zur nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens.

Bewerbungsverfahren

Die Ausschreibung für die Studienplätze erfolgt zentral und online über die Senatsverwaltung für Finanzen.
Ihre Bewerbung ist bitte direkt an die Senatsverwaltung für Finanzen zu richten bzw. haben Sie die Möglichkeit sich über das Karriereportal Berlin zu bewerben (siehe oben unter weitere Informationen)

Die formelle Eignung wird in einem 2-stufigen Eignungsdiagnostikverfahren festgestellt:
• Onlinetest (FAQ)
• Bewerbungsgespräch

Die jeweiligen Ergebnisse entscheiden über die Zulassung zur nächsten Stufe des Bewerbungsverfahren.
Im Bewerbungsverfahren haben Sie die Möglichkeit eine Wunschbehörde zu benennen, bei der Sie das Duale Studium absolvieren möchten.