Im Rahmen einer Dienstvereinbarung mit den örtlichen Beschäftigtenvertretungen wird unter Berücksichtigung bereitsbezogener Funktionszeiten in vielen Bereichen eine flexible Gestaltung der täglichen Arbeitszeit in einem Zeitrahmen von 6.00 bis 20.00 Uhr (Montag bis Freitag) angeboten. Ggf. ist auch das Arbeiten an Samstagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich. Im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten kann die Arbeitszeit auch unterbrochen oder auch Zeitausgleiche ganztägig gewährt werden.
In Bereichen mit Außenwirkung und besonderen Angeboten (z.B. Musikschule, Bibliotheken, Sportanlagen, Bürgerämtern) ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung möglich, sofern eine sachgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden kann.
Für Dienstkräfte in besonderen Bereichen (z.B. Bibliotheken, Bürgerämter, Straßen- und Grünflächenamt) gibt es eigene Regelungen.
Für in Teilzeit beschäftigte Dienstkräfte sind individuelle Regelungen unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange möglich.