Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Family running with dog

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ermöglicht seinen Dienstkräften verschiedene Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitmodelle, damit Familie und Beruf bestmöglich vereinbart werden können.

Flexible Gestaltung der Arbeitszeit

Im Rahmen einer Dienstvereinbarung mit den örtlichen Beschäftigtenvertretungen wird unter Berücksichtigung bereitsbezogener Funktionszeiten in vielen Bereichen eine flexible Gestaltung der täglichen Arbeitszeit in einem Zeitrahmen von 6.00 bis 20.00 Uhr (Montag bis Freitag) angeboten. Ggf. ist auch das Arbeiten an Samstagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich. Im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten kann die Arbeitszeit auch unterbrochen oder auch Zeitausgleiche ganztägig gewährt werden.

In Bereichen mit Außenwirkung und besonderen Angeboten (z.B. Musikschule, Bibliotheken, Sportanlagen, Bürgerämtern) ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung möglich, sofern eine sachgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden kann.

Für Dienstkräfte in besonderen Bereichen (z.B. Bibliotheken, Bürgerämter, Straßen- und Grünflächenamt) gibt es eigene Regelungen.

Für in Teilzeit beschäftigte Dienstkräfte sind individuelle Regelungen unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange möglich.

Teilzeitbeschäftigung

Im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist grundsätzlich die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung möglich. Insbesondere zur Betreuung von minderjährigen Kindern oder zur Pflege von Angehörigen können verschiedene Arbeitszeitmodelle hier individuell vereinbart werden. Dazu zählen die tägliche Reduzierung der Arbeitzeit, die Verteilung einer reduzierten Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage in der Woche oder auch die Teilzeitbeschäftigung im Rahmen eines Sabbaticals.

Alternierende Telearbeit im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten

Je nach Art des wahzunehmenden Aufgabengebietes und im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten kann im Einzelfall auch eine alternierende Telearbeit vereinbart werden. Insbesondere soll durch die alternierende Telearbeit die Wiedereingliederung von Dienstkräften nach längerer Abwesenheit gefördert oder auch Dienstkräfte bei der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger unterstützt werden.