Drucksache - IX-0906  

 
 
Betreff: Kiezblock Light für eine rasche und flächendeckende Verkehrsberuhigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.07.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.09.2024 
25. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 23. BVV am 05.06.2024
Änderungsantrag CDU 23. BVV am 05.06.2024
2. Ausfertigung Antrag SPD 23. BVV am 05.06.2024
3. Ausfertigung Antrag SPD und Bü90/Grüne 23. BVV am 05.06.2024
Beschlussempfehlung MobiOrd 25. BVV am 18.09.2024

Das Bezirksamt wird ersucht,

sich bei der Entwicklung ganzheitlicher Verkehrskonzepte zur Einrichtung von Kiezblocks, zunächst auf die einfach und zeitnah umsetzbar notwendigen Maßnahmen zu fokussieren, um so die Errichtung von Kiezblocks zu beschleunigen.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Das Anliegen einer Beschleunigung der Verkehrsberuhigungsvorhaben im Bezirk, insbesondere die raschere Abarbeitung der Liste der von der BVV beschlossenen Kiezblocks wurde weitestgehend geteilt. Den Änderungsantrag erläuterte deren Einreicherin hauptsächlich mit der Ablehnung des Begriffs Kiezblocks.

Es gab den vereinzelten Wunsch einer Vertagung, um die Angelegenheit mit der für die Planungen zuständigen Gruppe Koordination Infrastruktur-Standortentwicklung (KIS) zu besprechen. Deren Notwendigkeit vermochten jedoch die restlichen Ausschussmitglieder und die einreichende Fraktion nicht zu erkennen. Nachdem die geforderte Vertagung demzufolge mit deutlicher Mehrheit vom Ausschuss abgelehnt wurde, konnte auch der Änderungsantrag keine Mehrheit erzielen und wurde mit 7 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung bei Stimmengleichheit mit 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD:

Seit der ersten Beschlussfassung der BVV zur Einrichtung von Kiezblocks im Jahr 2019 (BVV-Beschluss 0944/VIII), wurde in Pankow bislang ein Kiezblock im Komponistenviertel eingerichtet, ein zweiter folgt mit dem Arnimkiez möglicherweise im Jahr 2024. Derzeit stehen insgesamt 19 Pankower Wohnquartiere auf der Liste der einzurichtenden Kiezblocks. Allein daran lässt sich ablesen, dass unter Beibehaltung der bisherigen Vorgehensweise mit einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung in Pankow frühestens im Jahr 2040 zu rechnen ist. Dies ist bereits aus Gerechtigkeitserwägungen heraus fragwürdig, denn nicht jedes Wohnquartier verfügt über eine lautstarke Lobby-Initiative und mangelnde Verkehrssicherheit und Durchgangsverkehr hingegen sind überall anzutreffen. 

Das Bezirksamt definiert einen Kiezblock als ein städtisches Wohnquartier mit hoher Aufenthaltsqualität, in dem die Straßen innerhalb des Kiezes vor allem für den Fuß- und Radverkehr da sind, während dem Auto eine untergeordnete Rolle zukommt. Die städtebauliche Zielsetzung der Weiterentwicklung des öffentlichen Raums steht jedoch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Kernaufgabe eines Kiezblocks, der Verkehrsberuhigung. Vielmehr ist die Verkehrsberuhigung Grundvoraussetzung für alle weitergehenden Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität etc.

In Anlehnung an den Bezirk Mitte von Berlin stellt das Konzept Kiezblock Light ein schnell umsetzbares und vor allem preiswertes Mittel zur Verkehrsberuhigung dar, bei dem zunächst Maßnahmen wie entgegengesetzte Einbahnstraßen und die Anordnung von Quer- und Diagonalsperren zum Einsatz kommen. Bordsteinverlegungen, Gehwegvorstreckungen oder andere bauliche Maßnahmen sind (vorerst) nicht erforderlich und können bei entsprechenden finanziellen und/oder personellen Ressourcen später eingerichtet werden.

 
 

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