Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Im Ergebnis der Diskussion im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, am 23. März 2006, wurde
folgender Text einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen. Dieser Text ist der
Antrag der Fraktion der SPD und der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV
zur Tagung am 28.06.2006 einen Zwischenbericht in einer Vorlage zur
Kenntnisnahme und im September den Schlussbericht als Information an die
Fraktionen über die Umsetzung des Bezirksamtsbeschlusses zur Präzisierung der
sozialen Sanierungsziele vom 18.11.2003 (BVV Drs. Nr. V-0603/03) vorzulegen.
Es ist insbesondere darzustellen:
- wie viele städtebauliche Verträge
mit privaten Eigentümern in den letzten Jahren abgeschlossen wurden,
- wie viele Wohnungen in den von den
städtebaulichen Verträgen betroffenen
Häusern saniert wurden,
- wie viele Mieterhaushalte in den
letzten Jahren zwischen- bzw. endumgesetzt wurden,
- für wie viele Wohnungen und für
welchen Zeitraum der Bezirk nach Sanierung ein Belegungsrecht in Anspruch
genommen hat und wie viele Wohnungen sind in der Gesamtheit der sanierten
Wohnungen prozentual beleggebunden bzw. frei vermietet?
Handelt es sich bei den
beleggebundenen Wohnungen vorwiegend um unattraktive Wohnungen in den
Hinterhäusern und im Erdgeschoss oder wurde während der Vertragsverhandlungen
darauf geachtet das auch solche Wohnungen einer Belegbindung unterliegen die
man i. A. als attraktive Wohnung bezeichnet (Vorderhaus, mit Balkon o.ä.) ?
- inwieweit sind Schwellenwerte mit
den Hauseigentümern vereinbart worden? Inwieweit werden die vereinbarten
Schwellenwerte kontrolliert und durch wen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei
Nichteinhaltung der Schwellenwerte?
- wie viele der sanierten Wohnungen
wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt und sind die Mieter über Ihr
Vorkaufsrecht informiert worden? Durch wen wurden die Mieter über Ihr
Vorkaufsrecht informiert?
- in wie viel Prozent der sanierten
Wohnungen wurden Grundrissveränderungen vorgenommen,
- wie viele Versagungen
sanierungsrechtlicher Genehmigungen für die Modernisierung und Sanierung von
Wohngebäude durch das Bezirksamt ergangen sind und ob gegen diese Widerspruch
eingelegt bzw. der Rechtsweg durch die Hauseigentümer beschritten wurde,
- wie viele Häuser nach Abschluss
eines städtebaulichen Vertrages aus den Sanierungsgebieten förmlich entlassen
wurde und wie hoch die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen der Eigentümer sind,
- wie die Zumessung bzw. Buchung der
im Zusammenhang mit dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu erbringenden
Leistungen im System der Kosten-Leistungs-Rechung erfolgt und welche Ergebnisse
in den letzten Jahren erzielt wurden.