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Drucksache - V-1234
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Siehe
Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2006
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V-1234/06 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Bericht zu
sozialen Sanierungszielen Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 40. Sitzung am 29. März 2006 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V-1234/06 – Das
Bezirksamt wird ersucht, der BVV zur Tagung am 28.06.2006 einen Zwischenbericht
in einer Vorlage zur Kenntnisnahme und im September den Schlussbericht als
Information an die Fraktionen über die Umsetzung des Bezirksamtsbeschlusses zur
Präzisierung der sozialen Sanierungsziele vom 18.11.2003 (BVV Drs. Nr.
V-0603/03) vorzulegen. Es ist
insbesondere darzustellen: ·
wie viele städtebauliche Verträge mit privaten Eigentümern in den
letzten Jahren abgeschlossen wurden, ·
wie viele Wohnungen in den von den städtebaulichen Verträgen betroffenen
Häusern saniert wurden, ·
wie viele Mieterhaushalte in den letzten Jahren zwischen- und
endumgesetzt wurden, ·
für wie viele Wohnungen und für welchen Zeitraum der Bezirk nach
Sanierung ein Belegungsrecht in Anspruch genommen hat und wie viele Wohnungen
sind in der Gesamtheit der sanierten Wohnungen prozentual beleggebunden bzw.
frei vermietet? ·
inwieweit sind Schwellenwerte mit den Hauseigentümern vereinbart worden?
Inwieweit werden die vereinbarten Schwellenwerte kontrolliert und durch wen?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte? ·
wie viele der sanierten Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen
umgewandelt und sind die Mieter über ihr Vorkaufsrecht informiert worden? Durch
wen wurden die Mieter über ihr Vorkaufsrecht informiert? ·
in wie viel Prozent der sanierten Wohnungen wurden
Grundrissveränderungen vorgenommen, ·
wie viele Versagungen sanierungsrechtlicher Genehmigungen für die
Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden durch das Bezirksamt ergangen
sind und ob gegen diese Widerspruch eingelegt bzw. der Rechtsweg durch die
Hauseigentümer beschritten wurde, ·
wie viele Häuser nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aus den
Sanierungsgebieten förmlich entlassen wurden und wie hoch die Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen der Eigentümer sind, ·
wie die Zumessung bzw. Buchung der im Zusammenhang mit dem Abschluss von
städtebaulichen Verträgen zu erbringenden Leistungen im System der
Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt und welche Ergebnisse in den letzten Jahren
erzielt wurden. – wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zur Frage Wie viele städtebauliche Verträge wurden
mit privaten Eigentümern in den letzten Jahren abgeschlossen? Seit dem Beschluss des Bezirksamtes Pankow vom 3. November
2003 wurden für 58 Häuser öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen.[1] Davon
kam es bei 56 Objekten zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Für 2
Objekte wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen, wobei für ein
Haus zwei Vereinbarungen vorliegen. In der oben genannten Anzahl von Häusern mit
öffentlich-rechtlichen Verträgen, 58, wurden Doppel- und Eckhäuser zusammen
erfasst. Werden diese einzeln gezählt, ergibt sich eine Objektzahl von 75. Zur Frage Wie
viele Wohnungen wurden in den von den städtebaulichen Verträgen betroffenen
Häusern saniert? In den von städtebaulichen Verträgen betroffenen Häusern
wurden bzw. werden nach derzeitigem Planungsstand 1.431 Wohnungen saniert.
Davon liegen 745 bzw. 52 % im Vorderhaus. In den Seitenflügeln liegen 258
Wohneinheiten, das sind 18 % aller Wohnungen. Davon befinden sich jeweils 129
Wohnungen im linken und im rechten Seitenflügel, diese machen je einen Anteil
von 9 % aus. 428 Wohneinheiten liegen im Quergebäude, diese nehmen einen Anteil
von 30 % ein.
Zur Frage Wie
viele Mieterhaushalte wurden in den letzten Jahren zwischen- und endumgesetzt? Die Anzahl der Zwischen- und Endumsetzungen bei Häusern mit
städtebaulichen Verträgen ab 3. November 2003 bezieht sich auf 73 Objekte.
Datum der Auswertung und somit Stand der Daten ist der 7. Juli 2006. Insgesamt wurden 700 Mieterhaushalte mit einer Zwischen-
bzw. Endumsetzwohnung versorgt. Davon sind 206 Mieter (26 %) in eine
Zwischenumsetzwohnung und 494 Mieterhaushalte (63 %) endgültig in ein anderes
Haus innerhalb Prenzlauer Bergs gezogen. 87 Mieterhaushalte (11 %) befinden sich gerade im Verfahren,
das heißt, ihnen werden derzeit Umsetzwohnungen angeboten, ihre Entscheidung
ist aber noch offen. Wie hoch hier der Anteil an Zwischen- und Endumsetzern
ist, kann erst ermittelt werden, wenn die Mieter endgültig versorgt worden
sind.
Zur Frage Für
wie viele Wohnungen und für welchen Zeitraum hat der Bezirk nach Sanierung ein
Belegungsrecht in Anspruch genommen und wie viele Wohnungen sind in der
Gesamtheit der sanierten Wohnungen prozentual beleggebunden bzw. frei
vermietet? Von den 1.431 Wohnungen, die in
Häusern mit städtebaulichen Verträgen saniert worden sind bzw. noch werden, hat
der Bezirk für 582 ein Belegungsrecht. Es ergibt sich ein Anteil von 40,7 % an
belegungsgebundenen Wohnungen. Die frei vermieten Wohnungen machen einen Anteil
von 59,3 % aus. Bis auf
wenige Ausnahmen wurde für alle Häuser eine Belegungsbindung über 3 Jahre
festgeschrieben. Bei den Ausnahmen handelt es sich um 6 Objekte, die als
Sonderfälle zu betrachten sind. In diesen Fällen weichen die Belegungsrechte
aufgrund einer speziellen Verfahrenslage vom üblichen Muster ab. Für ein
weiteres Objekt, Bötzowstr. 12, wurde die Belegungsbindung über 5 Jahre
festgelegt und für die Häuser Esmarchstr. 17 und Greifswalder Str. 228/228a ist
das Belegungsrecht noch ungeklärt.[2] Zur Frage Handelt
es sich bei den beleggebundenen Wohnungen vorwiegend um unattraktive Wohnungen
in den Hinterhäusern und im Erdgeschoss oder wurde während der
Vertragsverhandlungen darauf geachtet, dass auch solche Wohnungen einer
Belegbindung unterliegen, die man i. A.
als attraktive Wohnung bezeichnet (Vorderhaus, mit Balkon o. ä.)? Die erste unten stehende Tabelle zeigt, dass die Verteilung
der Belegungswohnungen auf Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude die
Verteilung aller Wohnungen im Haus zum Zeitpunkt vor Modernisierung
widerspiegelt. Die Anteile des linken Seitenflügels und des Quergebäudes
entsprechen exakt der Verteilung vor Modernisierung. Die Anteile des
Vorderhauses und des rechten Seitenflügels weichen dagegen lediglich um 3% ab,
und zwar zugunsten der Vorderhaus-Wohnungen. Vergleich der Wohnungsverteilung vor
Modernisierung mit der Verteilung der belegungsgebundenen Wohnungen
Bei der Betrachtung der Lage der Wohnungen innerhalb der
Gebäudeteile ist festzustellen, dass nur 8% der belegungsgebundenen Wohnungen
im Erdgeschoss liegen. Diese verteilen sich ungefähr gleichmäßig auf die Etagen
des 1. bis 4. Obergeschosses[3],
wobei eine Tendenz zu einem höheren Anteil in den oberen Geschossen erkennbar
ist. 77% aller Wohnungen mit Belegungsbindung verfügen über mindestens einen
Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse. Verteilung der Belegungswohnungen
nach Etagen und Vorhandensein eines Balkons o.ä.
Zur Frage Inwieweit sind Schwellenwerte mit den
Hauseigentümern vereinbart worden? Inwieweit werden die vereinbarten
Schwellenwerte kontrolliert und durch wen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei
Nichteinhaltung der Schwellenwerte? Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages wurden generell mit den Eigentümern Schwellenwerte für die Mieten nach der Sanierung abgeschlossen. Mit dem
Angebot der Umsetzungsleistung für die sanierungsbetroffenen Mieter war der
Austausch von Wohnungen mit den entsprechenden Mieten in jedem Fall zu
vereinbaren. Die
Einhaltung der vereinbarten Mieten wird beim Erstbelegen der Wohnungen über die
vom Bezirk zu benennenden Mieter gewährleistet. Die Mieter, Rückzugsmieter bzw.
Neumieter werden über die geltenden Konditionen zum Abschluss der Mietverträge
genauestens informiert. Eine
Kontrolle bei der weiteren Vermietung im Bindungszeitraum konnte bisher nicht
vorgenommen werden, da die Objekte zum großen Teil in diesem Jahr erst fertig
gestellt wurden und eine Erstbelegung erfolgte. In den Verträgen sind für
Verstöße gegen die Belegungsbindung bzw. Mieten Vertragsstrafen vereinbart. Angesichts
der neuesten Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sachverhalt
jedoch noch zu diskutieren. Zur Frage Wie
viele der sanierten Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt und sind
die Mieter über ihr Vorkaufsrecht informiert worden? Durch wen wurden die
Mieter über ihr Vorkaufsrecht informiert? Wir
schätzen ein, dass 85 % der sanierten Wohnungen in Eigentumswohnungen
umgewandelt wurden. Der Mieter
hat in diesem Fall ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht für seine
Wohnung. Der Eigentümer des Objektes ist verpflichtet, den Mieter über diesen
Sachverhalt zu informieren. Des weiteren erfolgt in den Beratungen der
Mieterberatung Prenzlauer Berg mit den Mietern im Rahmen der Erarbeitung der
Sozialpläne ebenfalls diese Information. Zur Frage In
wie viel Prozent der sanierten Wohnungen wurden Grundrissveränderungen
vorgenommen? Von den 1.431 sanierten bzw. zu sanierenden Wohnungen in
Häusern mit städtebaulichen Verträgen wurden in 191 Wohnungen
Grundrissveränderungen vorgenommen, welche einen Anteil von 13,4 % an der Zahl
aller Wohnungen ausmachen. Dieser setzt sich zusammen aus 11 Wohnungsteilungen
(0,8 %), 166 Wohnungsvergrößerungen (11,6 %) und 14 Maisonetten, die vom 4. OG
über das Dachgeschoss verbunden wurden (1,0 %). Zusätzlich wurden 67
Dachgeschosswohnungen errichtet, welche den Gesamtanteil an Wohnungen nach
Modernisierung um 5,2 Prozentpunkte erhöhen. Grundrissveränderungen in Häusern mit
städtebaulichen Verträgen
Zur Frage Wie
viele Versagungen sanierungsrechtlicher Genehmigungen sind für die
Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden durch das Bezirksamt ergangen und
ob gegen diese Widerspruch eingelegt bzw. der Rechtsweg durch die
Hauseigentümer beschritten wurde? Seit dem
Beschluss des Bezirksamtes vom November 2003 wurde eine Versagung für
beabsichtigte umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ausgesprochen. Der
Eigentümer ist in Widerspruch gegangen. Dieser Widerspruch wurde
zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgegeben. In der Anhörung
bei der Senatsverwaltung wurde zwischen den beteiligten Parteien ein Vergleich
erarbeitet und der Eigentümer hat einen modifizierten Vertrag zur Sanierung des
Hauses unterschrieben. Zur Frage Wie
viele Häuser wurden nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aus den
Sanierungsgebieten förmlich entlassen und wie hoch sind die Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen der Eigentümer? In dem zu betrachtenden Zeitraum wurden 42 Verträge zur Ablösung des Ausgleichsbetrages geschlossen. Die Verbindung mit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Sanierungsgebiet entsprechend § 163 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte lediglich in vier Verträgen. Die
Erklärung des Sanierungsabschlusses erfolgt nur bei tatsächlicher baulicher
Fertigstellung des Objektes entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung. In diesen
Fällen erfolgte eine Abnahme durch die Sanierungsbeauftragten und die
Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirkes. Mit der
Novellierung des Baugesetzes wurde durch die Ablösung des Ausgleichsbetrages
der Versagungsgrund einer Kaufpreisüberschreitung für ein Grundstück bzw. eine
Eigentumswohnung genommen. Daraus
ergibt sich das große Interesse der Eigentümer zur Ablösung des
Ausgleichsbetrages und nicht an einer vorzeitigen Entlassung aus der Sanierung. Im
Berichtszeitraum wurde die Zahlung von 2,05 Mio € aus Ausgleichsbeträgen
vereinbart. Zur Frage
Wie erfolgt die Zumessung bzw. Buchung der im Zusammenhang mit dem Abschluss
von städtebaulichen Verträgen zu erbringenden Leistungen im System der
Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt und welche Ergebnisse wurden in den letzten
Jahren erzielt? Mit der Veränderung des Genehmigungsverfahrens für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsverfahren entsprechend §§ 144, 145 BauGB ist ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand erforderlich. Im Vorfeld der Genehmigung sind in der Regel zwei Erläuterungstermine für den Abschluss des Vertrages erforderlich. Zusätzlich sind die entsprechenden Anlagen zum Vertrag, z. B. Modernisierungs-/Räumungsvereinbarungen, Umzugsverfahren dem Eigentümer zu erklären. Ein
Benennen und Zuordnen dieser Aufwendungen zu den einzelnen Sanierungsgebieten
bzw. Sachbearbeitern untergliedert nach den Leistungsinhalten ist nicht
möglich. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Der Aufwand
für die Erfassung der Daten betrug 3.900,00 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem
Kapitel 4610, Titel 89331. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder-
und Familienverträglichkeit Nicht betroffen Burkhard
Kleinert Almuth
Nehring Venus Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Kultur, Wirtschaft
und öffentliche Ordnung für
den Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung [1] Stand der Recherche: 01.06.2006 – Mieterberatung Prenzlauer Berg [2] Stand der Recherche: 01.06.2006 [3] In seltenen Ausnahmen verfügten Häuser auch über 5 Obergeschosse. Die Wohnungen dieser Etage wurden dem 4. Obergeschoss zugezählt. |
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