Das Bezirksamt wird ersucht, in zukünftigen Investitionsplanungen bei den zu sanierenden Gebäuden und Neubauten (einschließlich Amtshilfe-Projekte) die Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung / Wärmeversorgung aufzuführen.
Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, innerhalb der nächsten vier Monate für die in der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 aufgelisteten zu sanierenden Gebäude und Neubauten aufzuführen, welche Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung / Wärmeversorgung benötigt werden.
Das Berliner Energiewende und Klimaschutzgesetz gibt das Ziel vor, dass alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren sind. Um dies zu realisieren ist u.a. bei der Sanierung von bezirklichen Gebäuden eine klimaneutrale, effiziente Wärmeversorgung umzusetzen.
gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig