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Drucksache - IX-0687
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass beim Jobcenter Pankow eine Clearingstelle zur Beratung über kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II analog zu Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf im Jobcenter eingerichtet werden kann, um eine umfassende und ganzheitliche Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben zu stärken. Hierfür soll das Bezirksamt zwei Beschäftigungspositionen einrichten. Damit soll die Standardkooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der gemeinsamen Einrichtung (gE) Jobcenter Berlin Pankow praxisorientiert durch Fachkräfte mit Leben gefüllt werden. Ihre Aufgabe soll im Rahmen der kommunalen Wiedereingliederung Beratung zu folgenden Themen sein - Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen - Schuldnerberatung - psychosoziale Betreuung - Suchtberatung.
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat die Drucksache am 28.11.2023 und am 12.12.2023 beraten. Dafür lag die zustimmende Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vom 29.08.2023 vor. Nach Ausreichen einer 2. Ausfertigung (2. Fassung nach Ausschussberatung) durch die Einreicherin erfolgt eine kurze Begründung der Änderung gegenüber der Ursprungsdrucksache. Diese 2. Ausfertigung ist Beratungsgrundlage. Im Wesentlichen wurde wegen der im mitberatenden Fachausschuss gesehenen begrenzten Umsetzungsperspektive bei Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen nun die Einrichtung von zwei Beschäftigungspositionen im Bezirksamt gefordert. Die Einreicherin hält diese beiden bezirklichen Stellen für die Clearingstelle für notwendig. Auf Nachfrage, warum die Einreicherin, trotz zeitlichen Vorlaufs des Antrags, im gerade von der BVV beschlossenen Haushalt 2024/2025 dafür keine Vorsorge treffen wollte, wird erklärt, dass das dann ggf. zum nächsten Haushalt erfolgen soll. Falls möglich könnten die Beschäftigungspositionen aus nicht besetzten Stellen eingerichtet werden. Nochmals wird vom Bezirksamt auf die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung zu § 16a SGB II zwischen Bundesagentur, Land und Bezirk vom 17.06.2019 hingewiesen. Diese besteht und regelt die Zusammenarbeit. Angesichts der fehlenden Personalvorsorge im Doppelhaushalt 2024/2025 durch die BVV und der begrenzten Ressourcen im Bereich Soziales hält der Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung in Abwägung der aktuellen Sachlage mehrheitlich die bestehende verbindliche Kooperation derzeit für ausreichend. Der Antrag wird mit 3 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt. Begründung des mitberatenden Ausschusses für Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit: Der Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit stimmt dem Antrag zu und begrüßt das Anliegen. Eine Clearingstelle kann eine sinnvolle Ergänzung zur Bündelung bestehender Angebote in Form einer zentralen Anlaufstelle sein. Kund*innen des Jobcenters können sich in schwierigen Lebenslagen wiederfinden, die eine Eingliederung ins Arbeitsleben erschweren. Die Clearingstelle soll und kann hier unterstützen, wie auch Modellprojekte dieser Art in anderen Berliner Bezirken bereits gezeigt haben. Der Ausschuss diskutiert allerdings auch die Realität der Stellenverfügbarkeit und die begrenzte Umsetzungsperspektive. Dem Bezirksamt soll der Auftrag mitgegeben werden, sich für eine Umsetzung einzusetzen, allerdings erkennt der Ausschuss die begrenzten Ressourcen an. Zudem wird darauf hingewiesen, bei einer möglichen Umsetzung auf eine klare Abgrenzung der Aufgaben von Sozialamt und Jobcenter zu achten. Ja 9; Enthaltungen 3; Nein 0 Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis90/ Die Grünen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Clearingstelle zur Beratung über kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II analog zu Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf im Jobcenter einzurichten, um eine umfassende und ganzheitliche Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben zu stärken. Die Clearingstelle soll von zwei Sozialarbeiter:innen in hierfür zur Verfügung gestellten Arbeitsräumen im Jobcenter geleitet werden. Ihre Aufgabe soll im Rahmen der kommunalen Wiedereingliederung die Beratung zu folgenden Themen sein
Dabei unterstützen die Mitarbeitenden bei der Beratung und Vermittlung der Kund:innen durch eine ganzheitliche Betrachtung von komplexen Lebenslagen. Begründung Ursprungsantrag:Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind für die ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in das Arbeitsleben essenziell. Zwischen 2016 und 2019 wurden modellhaft in folgenden 3 Jobcentern Clearingstellen eingerichtet: Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Mitarbeitenden sind als Sozialarbeiter:innen beim Allgemeinen Sozialdienst des Sozialamtes beschäftigt. Inhalte der Beratung sind u.a. dabei:
Die Modellprojekte haben sich laut Evaluationsbericht der Senatsverwaltung für Finanzen als erfolgreich erwiesen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat daher eine Verstetigung der drei Modellprojekte sowie die Einrichtung weiterer Clearingstellen angeregt. Die Mitarbeiter:innen kennen die vorhanden Angebote des Bezirkes sehr gut und sind unabhängig vom Jobcenter. Da sie in den Räumen des Jobcenters arbeiten sind kurze Wege für die Kund:innen sichergestellt. Die Arbeitsvermittler:innen und die Mitarbeitenden im Leistungsbereich können sich ebenfalls mit Fragen an die Clearingstelle wenden. Die Clearingstellen in den oben genannten Bezirken wurden verstetigt, der Bezirk Mitte will die Clearingstelle um eine:n Mitarbeiter:in aufstocken. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat ebenfalls eine Clearingstelle eingerichtet. |
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