Auszug - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes nicht allein lassen: Anleitung zum Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 4.6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
IX-0773 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes nicht allein lassen: Anleitung zum Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
 
Wortprotokoll

BV Enge erläutert, dass Kritik und Zuarbeiten insbesondere der CDU-Fraktion in der modifizierten Textfassung berücksichtigt wurden.

BD Steinborn bittet darum, in Zukunft bei am Tag der Ausschusssitzung verschickten Anträgen Leseexemplare in die Ausschusssitzung mitzubringen. Er fragt das Bezirksamt, ob es tatsächlich bisher keine Schulungsangebote gibt und ob es grundsätzliche Hindernisse für die Umsetzung des Antrags gibt.

Die Bezirksbürgermeisterin berichtet, dass sie mit der Antisemitismusbeauftragten nach dem 7.10. über eine Veranstaltungsreihe gesprochen hat - als Zielgruppe waren aber nicht hauptsächlich die Beschäftigten des Bezirksamts gedacht, aber auch diese sollte in geeigneter Form adressiert werden. Es gibt bereits viele Schulungsangebote zu Themen wie Antisemitismus. Die bezirkliche Antisemitismusbeauftragte könnte selbst ein Angebot für die Beschäftigten entwickeln.

In der folgenden Diskussion wird festgestellt, dass „Schulung“ paternalistisch klingt, dass ein solches Angebot aber gebraucht wird, da bestimmte Parolen und Symbole generell oder spezifisch in Berlin nicht erlaubt sind. Es wird festgestellt, dass es keine Anzeigepflicht der Mitarbeiter des Bezirksamts gibt, daher sei der letzte Satz zu streichen. Nach einer Diskussion über weitere Änderungsmöglichkeiten stimmt der Antragsteller der Streichung des letzten Satzes zu.

Abstimmung des so geänderten Antrags: 13 Ja/ 0 Nein / 0 Enthaltungen


 
 

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