Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
Datum: Do, 10.04.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 4  
Überwiesene Drucksachen      
Ö 4.1  
Gebietssozialpläne in Erhaltungsgebieten  
Enthält Anlagen
V-0336  
Ö 4.2  
Drei Botschaften für Aldi  
Enthält Anlagen
V-0406  
Ö 4.3  
Keine neuen Standorte für großflächigen Einzelhandel!
Enthält Anlagen
V-0335  
Ö 4.4  
Bereichsentwicklungsplanung für Pankow  
Enthält Anlagen
V-0340  
Ö 4.5  
Bebauungspläne Antrag  
Enthält Anlagen
V-0416  
Ö 4.6  
Beteiligung der BVV und ihrer Ausschüsse bei der Aufstellung von B-Plänen  
Enthält Anlagen
V-0410  
Ö 4.7  
Ein Golfplatz in Pankow  
Enthält Anlagen
V-0412  
    VORLAGE
    1

 

In Erledigung, des in der Fortsetzung der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0412 / 03 -

 

 

1.      „Die BVV unterstützt das Vorhaben zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

Das Bezirksamt wird ersucht,

a) mit den Investoren zwei bis drei Flächen in die engere Auswahl zu nehmen,

b) von Investoren Konzepte einzuholen und auf deren Basis unter besonderer Berücksichtigung der Pachteinnahmen einen Investor auszuwählen,

c) mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein möglichst unkompliziertes und schnelles Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei den konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt abzustimmen,

d) nach den Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Genehmigungsverfahren für einen Standort zügig voranzutreiben,

e) die BVV und ihre Ausschüsse regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu informieren, insbesondere vor einer abschließenden Zustimmung die Objektplanung und die landschaftspflegerische Begleitplanung den Ausschüssen für Umwelt und Natur sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorzustellen.“

 

 

 

 

 

 

und in Erledigung des in der 20. Sitzung am 28. 01. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 0637 / 04 –

 

1.      „Die BVV bekräftigt ihren Beschluss vom 21.05.2003 (Drucksache V-0412/03) zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

 

2.      Die BVV unterstützt in Ergänzung des o. g. Beschlusses die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes (Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete und Erhalt einer Grünfläche), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Golfplatzes auf der Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges zu schaffen (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu o. g. Drucksache vom 02.12.2003).

 

3.      Die BVV fordert in Ergänzung des o g. Beschlusses das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Bürgerversammlung in Blankenburg durchzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

In seinem Zwischenbericht zur Drucksache V – 412/03 hat das Bezirksamt u. a. berichtet, dass zur Umsetzung des Golfplatzvorhabens die Einleitung eines FNP-Ände­rungsverfahrens notwendig ist. Der entsprechende Einleitungsbeschluss wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Amtsblatt Nr. 16 vom 02.04.2004 veröffentlicht.

 

Da eine Genehmigung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt wurde, bedarf es zur Umsetzung des Golfplatzprojektes eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes. Das Bezirksamt wird in Kürze einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen dieses Planverfahrens in der üblichen Art und Weise mitwirken und somit regelmäßig über den Fortgang des Projektes informiert.

 

Am 21.04.2004 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in Blankenburg statt. Auf dieser wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich vom Bezirksamt, dem potenziellen Investor sowie von einem von ihm beauftragten Planungsbüro über das Vorhaben informiert.

 


Wir bitten, die o. g. Drucksachen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Umsetzung des Golfplatzprojektes sind Einnahmen durch Verpachtung der Fläche zu erwarten, deren genaue Höhe derzeit nicht bezifferbar ist.

 

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sind im Rahmen der konkreten Umsetzung des Golfplatzprojektes zu ermitteln.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Positive Aspekte für Kinder und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des Golfplatzprojektes erzielt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

--------------------------------                                                        ------------------------------------------

Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

   
    02.04.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.27 - überwiesen
   
   
    10.04.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
    Ö 4.7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung, des in der Fortsetzung der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0412 / 03 -

 

 

1.      „Die BVV unterstützt das Vorhaben zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

Das Bezirksamt wird ersucht,

a) mit den Investoren zwei bis drei Flächen in die engere Auswahl zu nehmen,

b) von Investoren Konzepte einzuholen und auf deren Basis unter besonderer Berücksichtigung der Pachteinnahmen einen Investor auszuwählen,

c) mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein möglichst unkompliziertes und schnelles Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei den konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt abzustimmen,

d) nach den Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Genehmigungsverfahren für einen Standort zügig voranzutreiben,

e) die BVV und ihre Ausschüsse regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu informieren, insbesondere vor einer abschließenden Zustimmung die Objektplanung und die landschaftspflegerische Begleitplanung den Ausschüssen für Umwelt und Natur sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorzustellen.“

 

 

 

 

 

 

und in Erledigung des in der 20. Sitzung am 28. 01. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 0637 / 04 –

 

1.      „Die BVV bekräftigt ihren Beschluss vom 21.05.2003 (Drucksache V-0412/03) zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

 

2.      Die BVV unterstützt in Ergänzung des o. g. Beschlusses die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes (Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete und Erhalt einer Grünfläche), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Golfplatzes auf der Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges zu schaffen (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu o. g. Drucksache vom 02.12.2003).

 

3.      Die BVV fordert in Ergänzung des o g. Beschlusses das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Bürgerversammlung in Blankenburg durchzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

In seinem Zwischenbericht zur Drucksache V – 412/03 hat das Bezirksamt u. a. berichtet, dass zur Umsetzung des Golfplatzvorhabens die Einleitung eines FNP-Ände­rungsverfahrens notwendig ist. Der entsprechende Einleitungsbeschluss wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Amtsblatt Nr. 16 vom 02.04.2004 veröffentlicht.

 

Da eine Genehmigung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt wurde, bedarf es zur Umsetzung des Golfplatzprojektes eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes. Das Bezirksamt wird in Kürze einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen dieses Planverfahrens in der üblichen Art und Weise mitwirken und somit regelmäßig über den Fortgang des Projektes informiert.

 

Am 21.04.2004 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in Blankenburg statt. Auf dieser wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich vom Bezirksamt, dem potenziellen Investor sowie von einem von ihm beauftragten Planungsbüro über das Vorhaben informiert.

 


Wir bitten, die o. g. Drucksachen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Umsetzung des Golfplatzprojektes sind Einnahmen durch Verpachtung der Fläche zu erwarten, deren genaue Höhe derzeit nicht bezifferbar ist.

 

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sind im Rahmen der konkreten Umsetzung des Golfplatzprojektes zu ermitteln.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Positive Aspekte für Kinder und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des Golfplatzprojektes erzielt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    21.05.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    10.12.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 2.2 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung, des in der Fortsetzung der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0412 / 03 -

 

 

1.      „Die BVV unterstützt das Vorhaben zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

Das Bezirksamt wird ersucht,

a) mit den Investoren zwei bis drei Flächen in die engere Auswahl zu nehmen,

b) von Investoren Konzepte einzuholen und auf deren Basis unter besonderer Berücksichtigung der Pachteinnahmen einen Investor auszuwählen,

c) mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein möglichst unkompliziertes und schnelles Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei den konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt abzustimmen,

d) nach den Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Genehmigungsverfahren für einen Standort zügig voranzutreiben,

e) die BVV und ihre Ausschüsse regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu informieren, insbesondere vor einer abschließenden Zustimmung die Objektplanung und die landschaftspflegerische Begleitplanung den Ausschüssen für Umwelt und Natur sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorzustellen.“

 

 

 

 

 

 

und in Erledigung des in der 20. Sitzung am 28. 01. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 0637 / 04 –

 

1.      „Die BVV bekräftigt ihren Beschluss vom 21.05.2003 (Drucksache V-0412/03) zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

 

2.      Die BVV unterstützt in Ergänzung des o. g. Beschlusses die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes (Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete und Erhalt einer Grünfläche), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Golfplatzes auf der Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges zu schaffen (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu o. g. Drucksache vom 02.12.2003).

 

3.      Die BVV fordert in Ergänzung des o g. Beschlusses das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Bürgerversammlung in Blankenburg durchzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

In seinem Zwischenbericht zur Drucksache V – 412/03 hat das Bezirksamt u. a. berichtet, dass zur Umsetzung des Golfplatzvorhabens die Einleitung eines FNP-Ände­rungsverfahrens notwendig ist. Der entsprechende Einleitungsbeschluss wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Amtsblatt Nr. 16 vom 02.04.2004 veröffentlicht.

 

Da eine Genehmigung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt wurde, bedarf es zur Umsetzung des Golfplatzprojektes eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes. Das Bezirksamt wird in Kürze einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen dieses Planverfahrens in der üblichen Art und Weise mitwirken und somit regelmäßig über den Fortgang des Projektes informiert.

 

Am 21.04.2004 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in Blankenburg statt. Auf dieser wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich vom Bezirksamt, dem potenziellen Investor sowie von einem von ihm beauftragten Planungsbüro über das Vorhaben informiert.

 


Wir bitten, die o. g. Drucksachen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Umsetzung des Golfplatzprojektes sind Einnahmen durch Verpachtung der Fläche zu erwarten, deren genaue Höhe derzeit nicht bezifferbar ist.

 

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sind im Rahmen der konkreten Umsetzung des Golfplatzprojektes zu ermitteln.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Positive Aspekte für Kinder und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des Golfplatzprojektes erzielt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    12.05.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 2.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 4.8  
Französisch Buchholz als Standort des geplanten Golfplatzes  
Enthält Anlagen
V-0405  
Ö 5  
Sonstiges      
               
 
 

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