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Drucksache - V-0340
1. Bis zum Jahr 2007 sollen im Bezirk bestehende
Bereichentwicklungspläne fortgeschrieben bzw., in Quartieren und Ortsteilen
ohne entsprechende Planungen, Bereichsentwicklungspläne neu aufgestellt werden. 2. Bestehende Rahmenpläne (z.B. in den
Sanierungsgebieten) bzw. weitere informelle, teilräumliche Planungen sollen bis
zum Jahr 2007 zu Bereichsentwicklungsplänen weiterentwickelt werden. 3. Die unterschiedlichen Entwicklungs- und Fachplanungen
sind in der Bereichsentwicklungsplanung zu berücksichtigen. 4. Das Bezirksamt berichtet der BVV zum ersten Mal in
ihrer 16. Tagung am 02. 07. 2003 über eine Prioritätensetzung und macht einen
Vorschlag für den zeitlichen Ablauf für die Aufstellung bzw. Fortschreibung der
Bereichsentwicklungspläne bis zum Jahr 2007. Über diesen 2. Entwurf des Antrages wurde abgestimmt: 2 Ja : 13 Nein : 0
Enthaltungen. Der Ausschuss empfiehlt
der BVV, den 2. Entwurf der DS 340/03 abzulehnen Für die einzelnen Flächen
des Bezirkes bestehen die unterschiedlichsten Plandokumente. Neben den viel
detaillierten Sanierungssatzungen, Bebauungsplänen, Rahmenplänen und
Landschaftsplänen gibt es auch für einzelne Bereiche des Bezirkes
Bereichsentwicklungspläne. Zur Zeit gibt es kein zwingendes Erfordernis,
weitere Bereichsentwicklungspläne bzw. einen für den gesamten Bezirk
aufzustellen. Das Planungsamt hat die vornehmliche Aufgabe, an den bestehenden
Bebauungsplanverfahren weiter zu arbeiten. Das Instrument des
Bereichentwicklungsplanes ist ein Plandokument, das sich zwischen den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den Festsetzungen der
Bebauungspläne einordnet und nur verwaltungsintern bindend ist. Die
Baugenehmigung eines Aldi-Marktes, wie in der Begründung zum Ursprungsantrag enthalten,
könnte mittels eines Bereichsentwicklungsplanes gegenüber dem Bauherrn nicht
verhindert werden. |
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