Drucksache - V-0340  

 
 
Betreff: Bereichsentwicklungsplanung für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
13.02.2003 
ordentliche Tagung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
10.04.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2003 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV zurückgezogen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne, 12. Tagung 29.01.03
BE Ausschuss Stadtentwicklung/bauen und Wohnen, 15. Tagung 21.05.03

1

1.       Bis zum Jahr 2007 sollen im Bezirk bestehende Bereichentwicklungspläne fortgeschrieben bzw., in Quartieren und Ortsteilen ohne entsprechende Planungen, Bereichsentwicklungspläne neu aufgestellt werden.

 

2.       Bestehende Rahmenpläne (z.B. in den Sanierungsgebieten) bzw. weitere informelle, teilräumliche Planungen sollen bis zum Jahr 2007 zu Bereichsentwicklungsplänen weiterentwickelt werden.

 

3.       Die unterschiedlichen Entwicklungs- und Fachplanungen sind in der Bereichsentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

 

4.       Das Bezirksamt berichtet der BVV zum ersten Mal in ihrer 16. Tagung am 02. 07. 2003 über eine Prioritätensetzung und macht einen Vorschlag für den zeitlichen Ablauf für die Aufstellung bzw. Fortschreibung der Bereichsentwicklungspläne bis zum Jahr 2007.

 

Über diesen 2. Entwurf des Antrages wurde abgestimmt: 2 Ja : 13 Nein : 0 Enthaltungen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV, den 2. Entwurf der DS 340/03 abzulehnen

Für die einzelnen Flächen des Bezirkes bestehen die unterschiedlichsten Plandokumente

Für die einzelnen Flächen des Bezirkes bestehen die unterschiedlichsten Plandokumente. Neben den viel detaillierten Sanierungssatzungen, Bebauungsplänen, Rahmenplänen und Landschaftsplänen gibt es auch für einzelne Bereiche des Bezirkes Bereichsentwicklungspläne. Zur Zeit gibt es kein zwingen­des Erfordernis, weitere Bereichsentwicklungspläne bzw. einen für den gesamten Bezirk aufzustellen. Das Planungsamt hat die vornehmliche Aufgabe, an den bestehenden Bebauungsplanverfahren wei­ter zu arbeiten. Das Instrument des Bereichentwicklungsplanes ist ein Plandokument, das sich zwi­schen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den Festsetzungen der Bebauungspläne einordnet und nur verwaltungsintern bindend ist. Die Baugenehmigung eines Aldi-Marktes, wie in der Begründung zum Ursprungsantrag enthalten, könnte mittels eines Bereichsentwicklungsplanes ge­genüber dem Bauherrn nicht verhindert werden.

 

 
 

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