Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 09.12.2014 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung:
JA 2 / NEIN 12 / ENTHALTUNGEN 0
Vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ und der damit verbundenen zu erwartenden massiven zusätzlichen Verkehrsbelastung in den angrenzenden Straßen, aber auch dem gesamten Ortsteil Karow spricht sich die BVV für eine verträgliche Gestaltung dieser Planungen aus.
Hierzu wird das Bezirksamt Pankow von Berlin ersucht, sich bei der planfeststellenden Behörde dafür einzusetzen, dass die durch die neue Straße bedingten zusätzlichen Verkehre auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden und damit die negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Lebens- und Wohnqualität in Karow so gering wie möglich gehalten werden.
Dies kann insbesondere durch die Gestaltung der Knotenpunkte Alt-Karow/ Bahnhofstraße/ Verbindungsstraße, Abzweig der Verbindungsstraße zur Straße am Hohen Feld und Anschluss der Straße am Luchgraben an die Bundesstraße B2 erreicht werden.
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird deshalb empfohlen, sich für folgende konkrete Änderungen in den Planungen (insbesondere im Rahmen der Erstellung der Bauplanungsunterlagen) einzusetzen:
Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße/Verbindungsstraße:
Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm.
Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das Ein- und Ausfahren in die Verbindungsstraße mit einer maximalen Durchlässigkeit von 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung Bahnhofstraße/ Straße Alt-Karow, abends in Richtung Straße am Luchgraben.
Abzweig Verbindungsstraße/Straße am Hohen Feld:
Reduzierung der Straßenbreite im Bereich der Kreuzung und Verzicht auf jeweils eine Spur (Linksabbieger) auf jedem Arm.
Errichtung von Mittelinseln auf jedem Arm mit minimal möglichem Abstand zur Kreuzung bzw. Bau eines Kreisverkehrs.
Anschlusspunkt Straße am Luchgraben/Bundesstraße B2:
Errichtung einer Lichtsignalanlage mit tageszeitabhängiger sog. Pförtnerfunktion für das Ein- und Ausfahren in die Straße am Luchgraben mit einer maximalen Durchlässigkeit von 200 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, morgens in Richtung B2, abends in Richtung Karow.
Im gesamten Verlauf der Verbindungsstraße:
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 30km/. Tonnagebegrenzung auf max. 18t.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht:
Im angrenzenden Nebenstraßennetz
Durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. der Anordnung von sog. unechten Einbahnstraßen, verkehrsberuhigten Bereichen, etc.) Vorkehrungen dafür zu treffen, dass mögliche Schleichverkehre auf ein Minimum reduziert, bzw. verhindert werden.
Sich dafür einzusetzen, dass eine Heraufstufung der Bahnhofstraße in die Kategorie 2 nicht erfolgt.