der
bisherige Beschlusstext (Zahlenteil) erhält den Titel Teil A.
An den
Beschlusstext Teil A der Drs. VI-543 wird folgender Teil B angefügt:
Mit dem
vorliegenden Ergänzungsplan löst das Bezirksamt 10,7 Mio. Euro der geforderten
Haushaltskürzung von 16,9 Mio. Euro auf. Letztlich bedeutet es auch, dass ein
Betrag von 6,2 Millionen Euro nicht erbracht werden kann.
Die BVV
teilt die Auffassung des Bezirksamtes, dass zusätzliche und weitere
Einsparungen in einer Höhe von über 6 Mio. Euro bei Personal- und Sachausgaben
im Bezirk politisch nicht verantwortbar zu erbringen sind. Diese Kürzungen in
der inneren Verwaltung würden die Handlungsfähigkeit des Bezirkes weiter
gefährden und zu weiteren nicht vertretbaren und zu unmittelbaren Problemen
führen. Dies würde dem Bezirk teuer zu stehen kommen. Weitere Leistungen für
die Bürgerinnen und Bürger zu kürzen und einzusparen wäre ebenso
unverantwortlich, weil dies fatale Folgen für die Jugend-, Sozial-, Frauen-,
Migrantinnen und Migranten sowie Kulturarbeit in Pankow hätte.
Schon heute
gehört der Bezirk Pankow bei den Personal- und Sachausgaben pro Einwohner zu
den Bezirken mit den geringsten Ausgaben pro Kopf und dies bei stetig
wachsender Bevölkerung und stetig wachsender Aufgabenbewältigung. Zunehmend
mehr Aufgaben sind mit wachsenden und steigenden Kosten verbunden, wie dies
insbesondere bei der Sicherung der Grundschulversorgung sehr deutlich wird.
Ohne den
kumulierten Verlustvortrag (Altschulden) des Bezirkes, hätte Pankow kein
Haushaltsproblem. Pankow wäre in der Lage die Auflagen des Abgeordnetenhauses
und der Senatsverwaltung für Finanzen zu erfüllen, wenn eine angemessene
Abfederung der Transferzahlungen seit dem Jahr 2002 erfolgt wäre. Diese
erhebliche Haushaltsungerechtigkeit hat Pankow in den letzten Jahren erheblich
belastet.
Trotz
dieser Umstände hat Pankow schwerwiegende Maßnahmen ergriffen, den kumulierten
Verlustvortrag abzubauen. Ohne die erheblichen Eigenanstrengungen des Bezirkes
wäre dieser in den Vorjahren über 20 Mio. Euro höher ausgefallen, aufgrund der
unzureichenden Zumessungen in den Transferleistungen.
Unter den
bestehenden und gegenwärtigen Haushaltsrisiken für gesetzliche
Pflichtleistungen, wie insbesondere den Hilfen zur Erziehung, aber auch
anderen gesetzlichen Leistungen, wird die BVV Pankow einem weiteren Abbau von
öffentlicher Daseinsvorsorge nicht zustimmen.
Die BVV
unterstützt daher nachdrücklich die Forderung des Rates der Bürgermeister, dass
die Jahresabschlüsse der Bezirke rückwirkend um die Sachverhalte zu bereinigen
sind, die nicht durch die Bezirke selbst zu verantworten sind.
Die BVV
ersucht das Bezirksamt, in den anstehenden Verhandlungen mit der
Senatsverwaltung für Finanzen die hier dargestellte gemeinsame Position zu
vertreten.